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Überstunden und BR

B
BRUWE
Jan 2018 bearbeitet

Hallo guten Morgen,

ich habe da ma eine Frage. In unserem Gremium ist eine Kollegin die Überstunden abbauen soll. Das hieße das Sie bis ende Des Jahres nicht mehr da ist. Kann sie Trotzdem an den Sitzungen teilnehmen , Sie würde ja Stunden aufbauen .Was wäre z.B mit Beschlüßen ?Dazu muss ich sagen das wir ein Br im Schlecker sind.

Vielen Dank im Vorraus

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Community-Antworten (2)

J
jazzman

18.10.2010 um 12:23 Uhr

Hallo Bruwe, natürlich kann die Kollegin an der Sitzung teilnehmen wenn sie es denn möchte. Der Stundenabbau ist dann für die Dauer der Sitzungen unterbrochen. Den Paragraphen kann ich Dir im Moment leider nicht nennen da ich nicht im Büro bin. Ist aber auf jedenfall im BtrVG geregelt. Gruß Jazzman

G
Gottfried

18.10.2010 um 15:39 Uhr

Hallo,

da man als Betriebsrat ein Ehrenamt ausführt, kann man dies auch in seiner Freizeit weiterbetreiben. Jazzman spielt eventuell auf BetrVG 37 an. Greift das hier wirklich? Aber: Es gibt ja auch Ersatzmitglieder des BR, die man einladen kann. Und sofern alle rechtmäßig eingeladen wurden, kann ein BR auch Beschlüsse schließen, wenn nicht alle (aber noch ausreichend) (Ersatz-)Mitglieder anwesend sind.

Gruß

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