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Überstunden durch BR Arbeit

S
schnuffel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr im WWW, meine Frage an Euch wäre: wenn durch BR-Arbeit Überstunden anfallen (bedingt durch Gespräche, Seminare, GBR-Ausschuß etc.) kann die GL diese streichen, da diese >Arbeit< ja ehrenamtlich ist, oder kann ich mich auf den §37 BetrVG berufen? Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

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Community-Antworten (21)

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nicoline

19.06.2010 um 22:19 Uhr

@schnuffel durch Betriebsratsarbeit entstehen keine Überstunden, allerhöchstens "Mehramtsstunden". Diese hat der AG vor Ablauf eines Monats durch Freizeit auszugleichen, ist dieses aus betrieblichen Gründen nicht möglich, hat er sie wie Mehrarbeitsstunden zu vergüten.

kann ich mich auf den §37 BetrVG berufen? Ja!

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Laffo

20.06.2010 um 12:52 Uhr

@nicoline

wie sieht es allerdings aus, wenn diese "Mehramtsstunden" anfallen, das BRM allerdings unter eine GLZ-BV fällt, welche dann zum 31.12. alles über 50 Stunden kappt?Müssten diese Stunden dann auf ein Mehrarbeitsstundenkonto übertragen werden?

N
nicoline

20.06.2010 um 13:17 Uhr

@Laffo war das die Frage??????

L
Laffo

20.06.2010 um 13:23 Uhr

@nicoline Jepp!2

N
nicoline

20.06.2010 um 13:31 Uhr

@Laffo 2???? Vielleicht bin ich etwas schwer von kp! Aber der Satz kann die GL diese streichen bedeutet für mich nicht automatisch, dass es eine GLZ BV gibt. "Mehramtsstunden", die ja sicher auch ohne GLZ BV irgendwie dokumentiert werden, könnte der AG ja trotzdem streichen wollen.

L
Laffo

20.06.2010 um 13:43 Uhr

@nicoline meine Fragen waren auch nur Schnuffels Frage anhänglich & nicht auf seine bezogen.

Nicht GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ein Mehrarbeitstundenkonto gutgeschrieben, über welches sie allein verfügen. GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ihr GLZ-Konto.Ist jetzt 31.12. & es sind 70 +GLZ Stunden,angefallen durch was auch immer, werden 20 Stunden gekappt. Ob dies überhaupt rechtens ist wage ich mal zu bezweifeln.

@schnuffel zu Antwort 7 dann müsstest du das Häkchen der Begrenzung herausnehmen...

S
schnuffel

20.06.2010 um 14:19 Uhr

Hallo Zusammen, zunächst Danke an nicoline für die Antwort, finde es allerdings schade, daß durch die neue Fragestellung und die Begrenzung auf 7 Antworten, meine Frage evtl. keine weiteren Antworten erhalten kann !!

N
nicoline

20.06.2010 um 14:32 Uhr

@schnuffel. daß durch die neue Fragestellung und die Begrenzung auf 7 Antworten, meine Frage evtl. keine weiteren Antworten erhalten kann die Begrenzung auf 7 Antworten kannst Du selber entfernen. Geh bei einem Beitrag von Dir auf "Antwort bearbeiten" und entferne das Häkchen bei "Max. 7 Antworten zulassen."

Interessant zu wissen wäre, ob Du nach einer GLZ BV arbeitest oder nicht!

N
nicoline

20.06.2010 um 18:32 Uhr

@Laffo meine Fragen waren auch nur Schnuffels Frage anhänglich & nicht auf seine bezogen. ach so, sag ja, bin manchmal etwas schwer von kp ;-))

Nicht GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ein Mehrarbeitstundenkonto gutgeschrieben, über welches sie allein verfügen. na ja, ganz so ist das ja nicht, mit der alleinigen Verfügung. Auch hier könnte der AG z.B. sagen, "heute aus betrieblichen Gründen kein FZA"!

Ob dies überhaupt rechtens ist wage ich mal zu bezweifeln. Ich auch, scheint ja aber genügend Betriebe und BR zu geben, die solche BV vereinbaren und leben, aus welchem Grund auch immer. Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass die "Mehramtsstunden" gesondert gekennzeichnet werden und der Kappungsregel nicht anheim fallen dürfen!

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rainerw

20.06.2010 um 19:07 Uhr

@all Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass die "Mehramtsstunden" gesondert gekennzeichnet werden und der Kappungsregel nicht anheim fallen dürfen!

Ich denke mal das dies ein unbedingtes muß sein muß. Wie anders sollte man sonst unterscheiden welche Mehrarbeitsstunden durch BR arbeit und arbeitsvertraglicher Arbeit zustande gekommen sind.

N
nicoline

20.06.2010 um 21:34 Uhr

@rainer, ich bezog mich bei der Kennzeichung speziell auf diesen Satz:

GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ihr GLZ-Konto. Ist jetzt 31.12. & es sind 70 +GLZ Stunden,+++angefallen durch was auch immer+++, werden 20 Stunden gekappt.

R
rainerw

20.06.2010 um 22:44 Uhr

Und ich behaupte einfach mal das ein Verfallen der BR Mehramtsstunden nicht möglich sein darf. Mehrarbeitsstunden ergeben sich aus arbeitsvertaglicher Mehrarbeit. Die Mehramtsstunden (so wie Du die Mehrarbeit für BR Überstunden bezeichnest) müssen auf einem gesonderten Konto festgehalten werden, da sonst keiner mehr nachvollziehen kann weche Stunden sich durch das eine und welche sich durch das andere angesammelt haben. Oder rede ich jetzt am Thema vorbei und habe Dich gänzlich missverstanden?

N
nicoline

20.06.2010 um 22:51 Uhr

rainer, ich bin da gänzlich Deiner Meinung, hab es nur, auf das GLZ-Konto bezogen, anders ausgedrückt! ;-))

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rainerw

20.06.2010 um 23:13 Uhr

nicoline, Puh hey, blutwasserschwitz....... und ich dachte schon ich müsste mir noch Blasen an den Fingern tippen heut abend.

N
nicoline

20.06.2010 um 23:15 Uhr

armer rainer, "warum Männer nicht zuhören und Frauen nicht einparken können" Ich glaub in dem Buch kann man nachlesen, was uns gerademal wieder passiert ist ;-))))

R
rainerw

20.06.2010 um 23:42 Uhr

nicoline was dann wieder bestätigt das Frauen auf dem Beifahrersitz dem Manne zuhören- und beobachten solltet wie man einparkt. So würden dann auch keine missverständnisse entstehen.

N
nicoline

20.06.2010 um 23:46 Uhr

rainer ganz wie Du meinst ;-))) (weil heute Sonntag ist)

W
Waschbär

21.06.2010 um 14:25 Uhr

@schnuffel, Sind die Überstunden Mitbestimmt ?????

S
schnuffel

21.06.2010 um 23:03 Uhr

Nein, die Ü-St. waren nicht mitbestimmt, sie haben sich im Laufe der Zeit angesammelt. Es kann ja im Vorfeld nicht geplant werden wenn z.B. Gespräche kurzfristig angesetzt werden.

N
nicoline

21.06.2010 um 23:05 Uhr

@Waschbär welche ÜBERSTUNDEN meinst Du?

I
Immie

21.06.2010 um 23:39 Uhr

Wie lange ist denn... im Laufe der Zeit?... Schau mal in §37 Abs 3. Stunden die es nicht mehr gibt können auch nicht verfallen;-)

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