Erstellt am 19.06.2010 um 20:19 Uhr von nicoline
@schnuffel
durch Betriebsratsarbeit entstehen keine Überstunden, allerhöchstens "Mehramtsstunden". Diese hat der AG vor Ablauf eines Monats durch Freizeit auszugleichen, ist dieses aus betrieblichen Gründen nicht möglich, hat er sie wie Mehrarbeitsstunden zu vergüten.
*kann ich mich auf den §37 BetrVG berufen?*
Ja!
Erstellt am 20.06.2010 um 10:52 Uhr von Laffo
@nicoline
wie sieht es allerdings aus, wenn diese "Mehramtsstunden" anfallen, das BRM allerdings unter eine GLZ-BV fällt, welche dann zum 31.12. alles über 50 Stunden kappt?Müssten diese Stunden dann auf ein Mehrarbeitsstundenkonto übertragen werden?
Erstellt am 20.06.2010 um 11:17 Uhr von nicoline
@Laffo
war das die Frage??????
Erstellt am 20.06.2010 um 11:23 Uhr von Laffo
Erstellt am 20.06.2010 um 11:31 Uhr von nicoline
@Laffo
2???? Vielleicht bin ich etwas schwer von kp!
Aber der Satz *kann die GL diese streichen* bedeutet für mich nicht automatisch, dass es eine GLZ BV gibt. "Mehramtsstunden", die ja sicher auch ohne GLZ BV irgendwie dokumentiert werden, könnte der AG ja trotzdem streichen wollen.
Erstellt am 20.06.2010 um 11:43 Uhr von Laffo
@nicoline
meine Fragen waren auch nur Schnuffels Frage anhänglich & nicht auf seine bezogen.
Nicht GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ein Mehrarbeitstundenkonto gutgeschrieben, über welches sie allein verfügen.
GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ihr GLZ-Konto.Ist jetzt 31.12. & es sind 70 +GLZ Stunden,angefallen durch was auch immer, werden 20 Stunden gekappt. Ob dies überhaupt rechtens ist wage ich mal zu bezweifeln.
@schnuffel zu Antwort 7
dann müsstest du das Häkchen der Begrenzung herausnehmen...
Erstellt am 20.06.2010 um 12:19 Uhr von schnuffel
Hallo Zusammen, zunächst Danke an nicoline für die Antwort, finde es allerdings schade, daß durch die neue Fragestellung und die Begrenzung auf 7 Antworten, meine Frage evtl. keine weiteren Antworten erhalten kann !!
Erstellt am 20.06.2010 um 12:32 Uhr von nicoline
@schnuffel.
*daß durch die neue Fragestellung und die Begrenzung auf 7 Antworten, meine Frage evtl. keine weiteren Antworten erhalten kann*
die Begrenzung auf 7 Antworten kannst Du selber entfernen. Geh bei einem Beitrag von Dir auf "Antwort bearbeiten" und entferne das Häkchen bei "Max. 7 Antworten zulassen."
Interessant zu wissen wäre, ob Du nach einer GLZ BV arbeitest oder nicht!
Erstellt am 20.06.2010 um 16:32 Uhr von nicoline
@Laffo
*meine Fragen waren auch nur Schnuffels Frage anhänglich & nicht auf seine bezogen.*
ach so, sag ja, bin manchmal etwas schwer von kp ;-))
*Nicht GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ein Mehrarbeitstundenkonto gutgeschrieben, über welches sie allein verfügen.*
na ja, ganz so ist das ja nicht, mit der alleinigen Verfügung. Auch hier könnte der AG z.B. sagen, "heute aus betrieblichen Gründen kein FZA"!
*Ob dies überhaupt rechtens ist wage ich mal zu bezweifeln.*
Ich auch, scheint ja aber genügend Betriebe und BR zu geben, die solche BV vereinbaren und leben, aus welchem Grund auch immer. Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass die "Mehramtsstunden" gesondert gekennzeichnet werden und der Kappungsregel nicht anheim fallen dürfen!
Erstellt am 20.06.2010 um 17:07 Uhr von rainerw
@all
Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass die "Mehramtsstunden" gesondert gekennzeichnet werden und der Kappungsregel nicht anheim fallen dürfen!
Ich denke mal das dies ein unbedingtes muß sein muß. Wie anders sollte man sonst unterscheiden welche Mehrarbeitsstunden durch BR arbeit und arbeitsvertraglicher Arbeit zustande gekommen sind.
Erstellt am 20.06.2010 um 19:34 Uhr von nicoline
@rainer,
ich bezog mich bei der Kennzeichung speziell auf diesen Satz:
*GLZ-BRM erhalten die "Mehramtstunden" auf ihr GLZ-Konto. Ist jetzt 31.12. & es sind 70 +GLZ Stunden,+++angefallen durch was auch immer+++, werden 20 Stunden gekappt.*
Erstellt am 20.06.2010 um 20:44 Uhr von rainerw
Und ich behaupte einfach mal das ein Verfallen der BR Mehramtsstunden nicht möglich sein darf.
Mehrarbeitsstunden ergeben sich aus arbeitsvertaglicher Mehrarbeit. Die Mehramtsstunden (so wie Du die Mehrarbeit für BR Überstunden bezeichnest) müssen auf einem gesonderten Konto festgehalten werden, da sonst keiner mehr nachvollziehen kann weche Stunden sich durch das eine und welche sich durch das andere angesammelt haben.
Oder rede ich jetzt am Thema vorbei und habe Dich gänzlich missverstanden?
Erstellt am 20.06.2010 um 20:51 Uhr von nicoline
rainer,
ich bin da gänzlich Deiner Meinung, hab es nur, auf das GLZ-Konto bezogen, anders ausgedrückt! ;-))
Erstellt am 20.06.2010 um 21:13 Uhr von rainerw
nicoline,
Puh hey, blutwasserschwitz....... und ich dachte schon ich müsste mir noch Blasen an den Fingern tippen heut abend.
Erstellt am 20.06.2010 um 21:15 Uhr von nicoline
armer rainer,
"warum Männer nicht zuhören und Frauen nicht einparken können" Ich glaub in dem Buch kann man nachlesen, was uns gerademal wieder passiert ist ;-))))
Erstellt am 20.06.2010 um 21:42 Uhr von rainerw
nicoline
was dann wieder bestätigt das Frauen auf dem Beifahrersitz dem Manne zuhören- und beobachten solltet wie man einparkt. So würden dann auch keine missverständnisse entstehen.
Erstellt am 20.06.2010 um 21:46 Uhr von nicoline
rainer
ganz wie Du meinst ;-))) (weil heute Sonntag ist)
Erstellt am 21.06.2010 um 12:25 Uhr von Waschbär
@schnuffel,
Sind die Überstunden Mitbestimmt ?????
Erstellt am 21.06.2010 um 21:03 Uhr von schnuffel
Nein, die Ü-St. waren nicht mitbestimmt, sie haben sich im Laufe der Zeit angesammelt. Es kann ja im Vorfeld nicht geplant werden wenn z.B. Gespräche kurzfristig angesetzt werden.
Erstellt am 21.06.2010 um 21:05 Uhr von nicoline
@Waschbär
welche ÜBERSTUNDEN meinst Du?
Erstellt am 21.06.2010 um 21:39 Uhr von Immie
Wie lange ist denn... im Laufe der Zeit?...
Schau mal in §37 Abs 3.
Stunden die es nicht mehr gibt können auch nicht verfallen;-)