Hallo Ihr im WWW, meine Frage an Euch wäre: wenn durch BR-Arbeit Überstunden anfallen (bedingt durch Gespräche, Seminare, GBR-Ausschuß etc.) kann die GL diese streichen, da diese >Arbeit< ja ehrenamtlich ist, oder kann ich mich auf den §37 BetrVG berufen? Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.