BR-Überstunden
Ich bin BR-Mitglied,aber nicht der V.,sondern der Schriftführer. Den ganzen "schreibkram" schreibe ich nach der Arbeit(gehe 3-Schichten). Habe so im Schnitt 10 bis 20 Std. im Monat. Jetzt mußte ich bei der GL Rede und Antwort stehen, wie ich zu den Ü-Std komme. Meine frage: Wieviele Ü-Std. darf man machen ? Darf die GL überhaupt nachfragen, wie ich zu den Std. komme?? susanne
Community-Antworten (3)
11.11.2005 um 07:19 Uhr
Grundsätzlich darf die GL natürlich nachfragen warum du soviel Ü- Stunden hast. Wenn du ihnen auch gleich mitgeteilt hast, das entsprechend §37 Abs.3 BetrVG dies so in Ordnung ist und sie andernfalls dir die entsprechende Zeit innerhalb eines Monats in Freizeit auszugleichen haben, dann geht das schon in Ordnung.
11.11.2005 um 08:45 Uhr
Die Frage ist natürlich, warum machst Du das nach Feierabend? Unser Schriftführer wird stundenweise aus dem Arbeitsprozess genommen. Betriebsratsarbeit sollte ja auch nach Möglichkeit während der Arbeitszeit stattfinden.
11.11.2005 um 12:47 Uhr
vorsicht kollegen!!!!!!
BR-arbeit ist in der normalen arbeitszeit zu leisten!!! es gibt nur ganz wenige ausnahmen und deine tätigkeit gehört bestimmt nicht dazu...
echt, vorsicht!
gruß, packer
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