Erstellt am 11.11.2005 um 06:19 Uhr von Frank B.
Grundsätzlich darf die GL natürlich nachfragen warum du soviel Ü- Stunden hast. Wenn du ihnen auch gleich mitgeteilt hast, das entsprechend §37 Abs.3 BetrVG dies so in Ordnung ist und sie andernfalls dir die entsprechende Zeit innerhalb eines Monats in Freizeit auszugleichen haben, dann geht das schon in Ordnung.
Erstellt am 11.11.2005 um 07:45 Uhr von Täve
Die Frage ist natürlich, warum machst Du das nach Feierabend? Unser Schriftführer wird stundenweise aus dem Arbeitsprozess genommen. Betriebsratsarbeit sollte ja auch nach Möglichkeit während der Arbeitszeit stattfinden.
Erstellt am 11.11.2005 um 11:47 Uhr von packer
vorsicht kollegen!!!!!!
BR-arbeit ist in der normalen arbeitszeit zu leisten!!! es gibt nur ganz wenige ausnahmen und deine tätigkeit gehört bestimmt nicht dazu...
echt, vorsicht!
gruß,
packer