Hallo, wir stellen uns gerade die Frage, ob man Minus Urlaubstage am Ende des Jahres durch Überstunden verrechnen kann?
Ausgangssituation:
2019 = 30 Tage Regelurlaub + 9 zusätzliche genommene Urlaubstage
daraus ergibt sich für
2020 = 30 Tage Regelurlaub - 9 Tage aus 2019 => daraus ergeben sich dann für 2020 - 21 Tage Urlaubstage

In 2020 hat der AN allerdings mehr Urlaub genommen als die 21 Tage, u.a. aufgrund von Betriebsferien über die Weihnachtsfeiertage.
Der AN hat somit in 2020 - 13,5 Minus Urlaubstage.

Der AG hat die Minus Urlaubstage aufgrund von Kündigung des AN zum 31.3.21 nicht auf den Urlaub 2021 verrechnet, sondern hat die Minusurlaubstage durch sein Überstundenkonto verrechnet.
Die Überstunden reichen aber nicht aus um die fehlenden 13,5 Tage auszugleichen, sodass der AN nun im Minus ist mit seinen Arbeitssunden ist.

Kann der AG so agieren und was passiert mit den Minusstunden bei Ausscheidung des AN am 31.03.21?

Danke für die Rückmeldung