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Wiederkehrende Überstunden ohne Ausgleich

H
HerrMan
Nov 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Autohaus haben die Verkäufer/innen laut Arbeitsvertrag eine 43,75 Stunden Woche, dabei ist in der gängigen Praxis der Arbeitstag 08.00 bis 18.00 Uhr mit einer Mittagspause von 1,25 Stunden angedacht. Somit liegt der durchschnittliche Arbeitstag ohne Mittagspause bei 8,75 Sunden x 5 = 43,75 Std. Zusätzlich kommt jeden dritten Samstag ein Dienst von 09.00-14.00 Uhr ohne festen Ausgleich hinzu. Da dieses „Arbeitszeitmodell“ seit Jahren „unter Duldung des BRs“ besteht. Macht es da noch Sinn eine Betriebsvereinbarung zu erwirken oder geht es eher in Richtung Unterlassungsanspruch gegenüber Arbeitgeber.

Ich bitte um Eure(n) Rat und Meinungen.

Vielen Dank.

30404

Community-Antworten (4)

C
celestro

13.11.2021 um 02:06 Uhr

Was würdest Du in die BV schreiben wollen?

D
DummerHund

13.11.2021 um 12:21 Uhr

Zunächst einmal würde ich prüfen ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Mir erscheinen die Wöchentliche Arbeitszeit von 43,75 Stunden nicht in Ordnung zu sein. Hier evtl. mal ein Gespräch mit der IG Metall suchen.

S
seehas

15.11.2021 um 08:41 Uhr

Es ist ja auch gut möglich, dass die Mitarbeitenden diese Regelung gut finden. Auf diese Weise entstehen regelmäßig Mehrarbeitsstunden die bei Bedarf abgefeiert werden können. Bevor ihr hier aktiv werdet, sprecht erst einmal mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Eventuell ist es ja möglich ein Modell über ein Stundenkonto in einer BV zu vereinbaren.

X
XYZ68

15.11.2021 um 09:39 Uhr

Seid ihr tarifgebunden? Prinzipiell könnt ihr auch jetzt in die Verhandlungen zu einer BV treten, so es noch keine gibt. Jetzt einen Unterlassungsanspruch zu stellen sehe ich eher als schwierig, jahrelang stört es niemanden und nun geht es plötzlich nicht mehr, schwierig zu argumentieren.

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