Erstellt am 27.02.2020 um 18:46 Uhr von celestro
Überstunden lassen sich rechtlich nicht in Urlaubstage umwandeln. Wenn sich die Mitarbeiterin mit dem AG darauf verständigt, dass "freie Tage" daraus werden, wird vermutlich aber niemand danach "krähen". Nur sollte man das schriftlich festhalten und auf jeden Fall auch rein schreiben, dass diese Tage nicht verfallen.
Erstellt am 27.02.2020 um 19:24 Uhr von Frischlings
Hallo celestro,
Ich hab auch vermutet, das es rechtlich nicht möglich ist. Haben Sie eine Quelle, genauere Angaben damit meine Mutter bei ihrer Marktleitung damit argumentieren kann?
Sie möchte es nicht umgewandelt haben. Das hat die Marktleitung einfach gemacht....
Erstellt am 27.02.2020 um 20:58 Uhr von Moreno
Überstunden blassen sich rechtlich nicht in Urlaubstage verwandeln hmm da hätte ich aber auch gern ne Quelle :-) wenn sich AG und Mama Frischling sich ein sind, dass sie jetzt 12 Urlaubstage zusätzlich für das Jahr 2020 hat wer soll da klagen. Aber wie schon gesagt schriftlich festhalten das dieser nicht bis März verfällt!
Erstellt am 28.02.2020 um 07:31 Uhr von Kjarrigan
Was möchte Mama Frischling denn? ausbezahlen, abfeiern bis zum Rentenantritt ansparen.
DAs sollte man sich vielleicht mal überlegen und dann mit dem Marktleiter in einem Gespräch klären und dann schriftlich festhalten
Erstellt am 29.02.2020 um 17:32 Uhr von Frischlings
Hallo,
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Meine Mutter hat sich mit der Marktleitung besprochen. Sie wird Montag schriftlich bekommen, das der umgewandelte Urlaub nicht verfallen kann. Damit ist das für sie OK. Wichtig war, das dann die Tage nicht verfallen und sie auch nicht gezwungen ist jetzt im März noch die ganze Zeit zu nehmen.
Die Aussage wie es dazu kam, das die Überstunden umgewandelt wurden war: "Das System spinnt ab und an und muss das selbst gemacht haben." Wer es glaubt wird seelig... ;-)