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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden-Ausgleich für Teilzeitangestellte

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anyron
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, ich bin Student und in einem städtischen Krankenhaus teilzeitangestellt (1,0 Tage/Woche). Mein Stundenkonto ist durch Ausfälle von Kollegen auf mittlerweile ca.180 Stunden angewachsen. Gibt es einen Anspruch auf Auszahlung dieser Stunden, zumal sie einem vernünftigen Rahmen nicht abgebaut werden können?

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Community-Antworten (7)

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Rollie

29.04.2005 um 19:00 Uhr

waren denn die Überstunden angeordnet ?

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anyron

29.04.2005 um 19:59 Uhr

ja, die überstunden waren jeweils angeordnet (so zum beispiel morgen und übermorgen wieder ein spätdienst, weil ein kollege ausgefallen ist)

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Rollie

29.04.2005 um 22:28 Uhr

Ohne die Rahmenbedingungen zu kennen, schwer zu sagen.

Was sage der Betriebsrat dazu, gilt ein Tarifvertrag, gibt es ein Arbeitszeitkonto etc. ?

A
anyron

29.04.2005 um 22:51 Uhr

das waren sozusagen überstunden, die der BR nicht genehmigen musste, da sie aus einem notstand heraus angeordnet wurden. eigentlich müssten überstunden binnen 3 monaten als FZA abgegegolten werden. ich denke aber, da sie schon einmal ausgezahlt haben ("ausnahmsweise") - könnten sie sie noch einmal auszahlen

A
anyron

29.04.2005 um 22:52 Uhr

wir arbeiten nach BAT.

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Rollie

30.04.2005 um 11:23 Uhr

Das ändert aber meiner Meinung nach nichts am Mitbestimmungsrecht der Betriebsrats.

Zumal der BR involviert sein sollte, damit er auf Ausgleich drängen kann.

Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken, Deine Wochenarbeitszeit hoch zu setzen.

Was sagt denn der BAT

A
anyron

30.04.2005 um 11:37 Uhr

Den Versuch habe ich schon unternommen. Er wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es nicht möglich sei, meine Arbeitszeit befristet hochzusetzen, um die Stunden abzubauen. Der BR war meines Wissens nach nicht involviert.

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