Überstunden-Ausgleich für Teilzeitangestellte
Hallo, ich bin Student und in einem städtischen Krankenhaus teilzeitangestellt (1,0 Tage/Woche). Mein Stundenkonto ist durch Ausfälle von Kollegen auf mittlerweile ca.180 Stunden angewachsen. Gibt es einen Anspruch auf Auszahlung dieser Stunden, zumal sie einem vernünftigen Rahmen nicht abgebaut werden können?
Community-Antworten (7)
29.04.2005 um 19:00 Uhr
waren denn die Überstunden angeordnet ?
29.04.2005 um 19:59 Uhr
ja, die überstunden waren jeweils angeordnet (so zum beispiel morgen und übermorgen wieder ein spätdienst, weil ein kollege ausgefallen ist)
29.04.2005 um 22:28 Uhr
Ohne die Rahmenbedingungen zu kennen, schwer zu sagen.
Was sage der Betriebsrat dazu, gilt ein Tarifvertrag, gibt es ein Arbeitszeitkonto etc. ?
29.04.2005 um 22:51 Uhr
das waren sozusagen überstunden, die der BR nicht genehmigen musste, da sie aus einem notstand heraus angeordnet wurden. eigentlich müssten überstunden binnen 3 monaten als FZA abgegegolten werden. ich denke aber, da sie schon einmal ausgezahlt haben ("ausnahmsweise") - könnten sie sie noch einmal auszahlen
29.04.2005 um 22:52 Uhr
wir arbeiten nach BAT.
30.04.2005 um 11:23 Uhr
Das ändert aber meiner Meinung nach nichts am Mitbestimmungsrecht der Betriebsrats.
Zumal der BR involviert sein sollte, damit er auf Ausgleich drängen kann.
Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken, Deine Wochenarbeitszeit hoch zu setzen.
Was sagt denn der BAT
30.04.2005 um 11:37 Uhr
Den Versuch habe ich schon unternommen. Er wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es nicht möglich sei, meine Arbeitszeit befristet hochzusetzen, um die Stunden abzubauen. Der BR war meines Wissens nach nicht involviert.
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