Erstellt am 29.04.2005 um 17:00 Uhr von Rollie
waren denn die Überstunden angeordnet ?
Erstellt am 29.04.2005 um 17:59 Uhr von anyron
ja, die überstunden waren jeweils angeordnet (so zum beispiel morgen und übermorgen wieder ein spätdienst, weil ein kollege ausgefallen ist)
Erstellt am 29.04.2005 um 20:28 Uhr von Rollie
Ohne die Rahmenbedingungen zu kennen, schwer zu sagen.
Was sage der Betriebsrat dazu, gilt ein Tarifvertrag, gibt es ein Arbeitszeitkonto etc. ?
Erstellt am 29.04.2005 um 20:51 Uhr von anyron
das waren sozusagen überstunden, die der BR nicht genehmigen musste, da sie aus einem notstand heraus angeordnet wurden.
eigentlich müssten überstunden binnen 3 monaten als FZA abgegegolten werden. ich denke aber, da sie schon einmal ausgezahlt haben ("ausnahmsweise") - könnten sie sie noch einmal auszahlen
Erstellt am 29.04.2005 um 20:52 Uhr von anyron
Erstellt am 30.04.2005 um 09:23 Uhr von Rollie
Das ändert aber meiner Meinung nach nichts am Mitbestimmungsrecht der Betriebsrats.
Zumal der BR involviert sein sollte, damit er auf Ausgleich drängen kann.
Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken, Deine Wochenarbeitszeit hoch zu setzen.
Was sagt denn der BAT
Erstellt am 30.04.2005 um 09:37 Uhr von anyron
Den Versuch habe ich schon unternommen. Er wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es nicht möglich sei, meine Arbeitszeit befristet hochzusetzen, um die Stunden abzubauen.
Der BR war meines Wissens nach nicht involviert.