Erstellt am 12.02.2010 um 23:56 Uhr von kriegsrat
bezüglich der schuhe auf § 3 arbeitsschutzgesetz hinweisen
er muß euch natürlich nicht das topmodell bezahlen.......
hautschutzcreme fällt vielleicht auch noch drunter........
Erstellt am 13.02.2010 um 00:20 Uhr von rainerw
Schutzschuhe richten sich auch nach den Anforderungen in eurem Betrieb. In manchen Betrieben brauchen nue Scutzschuhe mit Stahlkappe getragen werden, in manch anderen muß sogar der vordere Teil er Sohle mit einer Stahlplatte ausgefüllt sein Am besten Du erkundigst Dich unter genauen Beschreibung Deiner Tätigkeit, ei Deiner Berufsgenossenschaft.
Erstellt am 13.02.2010 um 02:35 Uhr von mainpower
Hallo, und dann gibts noch die Schuhe mit antistatischer Sohle
Erstellt am 13.02.2010 um 12:55 Uhr von erwin
Arbeitsmittel muss der AG zahlen. Hierzu zählt u.a. auch sofern erforderlich eine Bildschirmbrille.
Arbeitsmittel müssen aber auch am Arbeitsplatz verbleiben. Daher gibt s oftmals auch die Regelungen, dass der AG NUR Zuschüsse zahlt und dafür diese Arbeitsmittel auch privat genutzt werden dürfen.
Gerade bei Bildschirmbrillen (Sehhilfen) ein sehr parktikabler Weg. Ob es auch für Schutzschuhe sinnhaft, kann und will ich nicht sagen, auch weil es sonst wieder "Schläge mit Wattebäuchen" gibt. ;-))
Aber man sollte einmal prüfen ob es ggf. hier eine entsprechende Regelung im Betrieb gibt.
Erstellt am 13.02.2010 um 14:22 Uhr von delagundula
Habt ihr einen ASA ?
Dann an diesen wenden ...
Hautschutz und Hautpflege könnten auch unter die entsprechende Hygieneverordnung fallen.
Erstellt am 14.02.2010 um 10:06 Uhr von Hanseate
Bei uns sind Schutzschuhe vorgeschrieben,je nach Abteilung S3 oder S2.
Ausserdem arbeiten wir mit Ölen .
Erstellt am 14.02.2010 um 10:40 Uhr von Peanuts
"Bei uns sind Schutzschuhe vorgeschrieben,je nach Abteilung S3 oder S2."
Auf den § 3 ArSchG wurde bereits hingewiesen.
Wenn der AG Sicherheitsschuhe der Klassen S2 oder S3 tatsächlich für den Preis von 21,50 Euro stellen kann, hat er damit seiner Pflicht und Schuldigkeit genüge getan.