Gibt es eine Temperaturobergrenze für Arbeitsräume?
Hallo,
in unserer Spülküche (Krankenhaus) herrschen derzeit 35° bei laufender Maschine. Im Raum sind es ca. 25°-27°. Es gibt keine Fenster, alles gekachelt und die Maschine läuft mit Dampf auf 90°. Die Lüftung läuft auf vollen Touren.
Gibt es eine Vorschrift (und wenn wo, z.B. Arbeitstättenverordnung), welche eine Höchstgrenze der Gradzahl verordnet?
Vielen Dank für Antworten. Maria
Community-Antworten (15)
25.06.2008 um 19:44 Uhr
Maria, Akira ist hier unsere Spezialistin und wenn Du unter "Suchen" 14012 eingibst, kommst Du auch zu Deiner Antwort.
25.06.2008 um 23:47 Uhr
@Maria, Beschäftigte, die Hitzearbeiten ausführen, müssen arbeitsmedizinisch überwacht werden: durch eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung und durch Nachuntersuchungen in festgelegten Zeiträumen. Hierfür gilt der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 30 für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Hitzearbeiten".
26.06.2008 um 01:39 Uhr
@Maria, Zur Ergänzung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, wenn die Lufttemperaturen des Arbeitsraumes oberhalb + 26 °C liegen. Lufttemperatur ist die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung. Sie wird in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden an den Arbeitsplätzen mit einem wärmestrahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius (°C) mit einer Meßgenauigkeit von ±0,5 °C gemessen.
26.06.2008 um 01:52 Uhr
Hallo ridgeback Das ist keine " Hitzearbeit", diese findest Du im Bereich von Backstrassen, Grossbäckereien sowie Hochöfen, Giessereien. was uns Maria umschreibt ist ein effe einfacher Arbeitsplatz in einer Spülküche. In der Arbeitstättenverordung ist auch nicht viel zu holen. Aber das könnte etwas weiterhelfen.
26.06.2008 um 02:24 Uhr
Hallo allemal zitat: Lufttemperaturen des Arbeitsraumes oberhalb + 26 °C liegen. Lufttemperatur ist die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung. Sie wird in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden an den Arbeitsplätzen mit einem wärmestrahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius (°C) mit einer Meßgenauigkeit von ±0,5 °C gemessen. Damit ist Maria auch nicht geholfen,Sie braucht Argumente um etwas zu erreichen.
hier noch etwas:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_006.pdf
26.06.2008 um 09:51 Uhr
Hallo, Mindesttemparatur darf NICHT unterschritten werden.Anders liegt der Fall bei den Höchstwerten.Diese dürfen bei einer Außenthemparatur, die über 26°C liegt "in Ausnahmefällen" überschritten werden. In sehr warmen Sommern kann die Zahl der möglichen " Ausnahmefälle" durchaus ziemlich groß sein. Arbeitsstättenrichlinie ASR 6 "Raumtemperaturen"
26.06.2008 um 10:20 Uhr
Guten morgen, L:\Betriebsrat\Raumtemperaturen Wie warm darf Ihr Arbeitsplatz sein.htm
26.06.2008 um 10:45 Uhr
Kaum habe ich eine Nacht geschlafen.... ...haben mir doch in der Zwischenzeit viele nette Menschen mit ihren Antworten wieder mal sehr geholfen. Danke.
Hallo ridgeback, deinen Hinweis kann ich leider nicht öffnen. Trotz Eingabe meines richtigen Passwortes und Nickname......Warum funktioniert es nicht?
Maria
26.06.2008 um 10:58 Uhr
@Maria, hab Dir die Seite mal kopiert. Auch wenn jetzt einige meckern... Raumtemperaturen: Wie warm darf Ihr Arbeitsplatz sein? Frage: Im Sommer gehen die Temperaturen in unserem Betrieb ins Unerträgliche. Werte von 35 Grad und mehr sind keine Seltenheit. Was sagen die Vorschriften? Muss unser Unternehmen für Abkühlung sorgen? Antwort: Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber für eine “gesundheitlich zuträgliche” Raumtemperatur sorgen. Dabei “soll”, so sagt es das Gesetz, eine Raumtemperatur von 26 Grad nicht überschritten werden. Das Wort “soll” bedeutet, dass diese Grenze ein Richtwert ist, jedoch nicht verbindlich festgeschrieben ist. Denn niemand kann verlangen, so sieht es auch der Gesetzgeber, dass Innenräume im Sommer bei 35 Grad draußen auf angenehme 21 Grad heruntergekühlt werden. Allgemein gelten 6 Grad weniger am Arbeitsplatz als in der Außenluft als zumutbar.
Beispiel Bei 30 Grad im Schatten draußen müssen Sie an Ihrem Arbeitsplatz mindestens 24 Grad hinnehmen. Erst ab einer Temperatur von 26 Grad am Arbeitsplatz muss Ihr Arbeitgeber prüfen, ob eine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist. Das ist insbesondere bei Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen schnell der Fall. Aber auch gesunde Menschen können sehr ernsthaft erkranken oder sogar sterben, wenn sie bei hohen Temperaturen zu wenig trinken.
Was Sie tun können Ihr Arbeitgeber oder Vorgesetzter muss in jedem Fall das Problem in seiner Gefährdungsbeurteilung untersuchen. Stellt sich dabei heraus, dass im Sommer deutlich höhere Temperaturen erreicht werden, als dies für die Gesundheit der Beschäftigten gut ist, muss Abhilfe geschaffen werden. Einfache Maßnahmen können zum Beispiel sein: Legen Sie die Arbeitszeiten so, dass die Beschäftigten morgens früher anfangen und auch früher Feierabend machen können. Stellen Sie ausreichend Getränke für die Beschäftigten bereit; wirken Sie darauf hin, dass alle so viel Flüssigkeit wie möglich zu sich nehmen. Eine gute Idee ist es, bei hohen Temperaturen Getränke kostenlos zu verteilen. Das ist nicht teuer und sorgt dafür, dass zumindest das gefährliche “Zu-wenig-Trinken” verhindert wird. Wer viel trinkt, dessen Gesundheit wird nicht so schnell gefährdet. Lassen Sie erhöhte Pausenzeiten zu. Versuchen Sie, die Wärmeeinstrahlung zu vermindern: Oft genügt es bereits, Fenster geschlossen zu halten und Jalousien vorzuziehen.
Aber alles hat seine Grenze: Technische Maßnahmen wie z. B. die Neuinstallation von Sonnenschutzeinrichtungen oder die Bereitstellung von Klimaanlagen werden in der Regel nicht gefordert. Es sei denn, die Temperaturen sind so hoch, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer ernsthaft gefährdet wird.
Trotzdem könnte es sich lohnen, sich bei entsprechenden Fachfirmen Angebote für eine Klimaverbesserung einzuholen. Letztlich liegt ein erträgliches Klima auch im Interesse Ihres Unternehmens: Wer sich wohl fühlt, arbeitet schneller, besser und macht weniger Fehler.
Rechtsquelle: § 6 Arbeitsstättenverordnung. Sie finden den Originaltext des Paragrafen unter www.personalverlag.de.
26.06.2008 um 20:50 Uhr
Hallo Allemal
Regelung zu Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen in Arbeitsstätten Gemäß der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV, vom 12. August 2004 (BGBl. I Nr. 44, S. 2179) sind folgende Sachverhalte bezüglich Raumtemperaturen in Arbeitsräumen verbindlich geregelt: Anhang 3.5 Raumtemperatur (1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen. Die Arbeitsstättenverordnung enthält keine Detailforderungen und Maßzahlen, ausschlaggebend ist deswegen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) durch den Arbeitgeber, in deren Ergebnis entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen sind. Dementsprechend liegt auch die Entscheidung zur möglichen Raumtemperatur unter Beachtung der o. g. Randbedingungen in der Verantwortung des Arbeitgebers. Konkrete Hinweise dafür sind u. a. im untergesetzlichen Regelwerk zu finden: Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 Raumtemperaturen vom Mai 2001 3. Lufttemperaturen in Arbeitsräumen 3.3 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein. Ein genereller gesetzlicher Zwang zum Einhalten dieser Maximaltemperatur besteht demnach nicht. In dem darüber liegenden sogenannten Erträglichkeitsbereich bis ca. + 35 °C ist unter bestimmten Bedingungen eine Tätigkeitsdauer bis 8 Stunden möglich, ohne dass gesundheitliche Störungen auftreten. Eine Bewertung der gesundheitlichen Zuträglichkeit ist dann nur im Einzelfall in Form einer Gefährdungsbeurteilung mit einer zusätzlichen Prüfung der einzelnen Klimagrößen (Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung) oder gegebenenfalls mittels Klimasummenmaße möglich. Dabei sind zusätzlich die Arbeitsschwere, die überwiegende Körperhaltung, das Arbeitsregime (z. B. Pausenzeiten) sowie die Bekleidung der Beschäftigten und dessen persönliche gesundheitliche Konstitution (Akklimatisation, Dehydratation) zu berücksichtigen. Eine solche Prüfung sollte aufgrund der Komplexität der Fragestellung vor Ort von Fachleuten vorgenommen werden. Dazu ist auch eine Konsultation mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft, dem Betriebsarzt oder Aufsichtsbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Berufsgenossenschaft) zu empfehlen. Praktische Hinweise zur Messung und Bewertung der Klimakenngrößen sowie zu Schutzmaßnahmen bei der Arbeit unter Wärmeeinwirkung sind in den Informationsschriften der Berufsgenossenschaften enthalten. In der BGI 5012 ist ein Nomogramm (Risikograph Klima) abgedruckt, mit dem auf einfacher Weise mit Hilfe der Lufttemperatur und der Luftfeuchte die Situation in einem Arbeitsraum abgeschätzt werden kann.
Man lese bitte genau 3.3
Quelle:
26.06.2008 um 22:15 Uhr
Akira, ich finde es klasse, dass Du immer im richtigen Moment auftauchst ;-)))
26.06.2008 um 23:22 Uhr
Hallo Lotte Danke ;-)) ich glaube, ohne der Person zu Nahe zu treten, ridgeback ist Dreibeiner ( Urheberrechte für diese Bezeichnung, hat glaube ich Mona-Lisa) Das Ganze wäre schon beim fünften Betrag in trockenen Tüchern gewesen.
27.06.2008 um 21:27 Uhr
Akira "ridgeback ist Dreibeiner ".Dein Schneckenverdichtender Waschbär.Ist doch auch einer,was also fällt dir ein hier rum zu Posten" beim fünften Betrag in trockenen Tüchern gewesen"?
Bei sowas wird mir immer Heiss und Kalt oft auch über 42 Grad PLUS
28.06.2008 um 01:46 Uhr
Hallo Kopfschüttler Was mir einfällt: Ich hätte da eine Frage: Bist Du ein Dreibeiner mit Kombinationskopf? Wenn Dir immer heiß und kalt wird oft auch über 42° Plus, haste ja ein Problem. Aber mit einer guten Schutzausrüstung ist auch das in den Griff zu kriegen.
28.06.2008 um 01:49 Uhr
@ Akira, kalt duschen soll helfen......
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