Hallo Schwarmwissen,

hier mal eine Frage zum Thema Arbeitsschutzausschuss in einem Unternehmen, der nach § 11 ASiG vom Unternehmen gebildet werden muss.

Wenn der Arbeitgeber selber keine Zeit hat an den Quartalssitzungen teilzunehmen, kann er ja einen Vertreter schicken. Aber welche "Qualifikation" muss der Vertreter haben? Der AG kann ja nicht z.B. den Pförtner als Vertreter senden. Wir meinen, der müsste doch zumindest eine gewisse Befugnis haben.

Oder reicht es aus, wenn der Vertreter (wie z.B. der Pförtner) die Punkte aus der ASA-Sitzung aufnimmt, und der AG später selber darüber entscheidet und die Maßnahmen in die Wege leitet?

Für Eure Aufklärung im Voraus vielen Dank.