Arbeitsstättenverordnung - gibt es ein Hitzefrei bei Büroarbeiten?
In der Kommentierung zur Arbeitsstättenverordnung gibt es Richtwerte für die Arbeitszeit bei erhöhten Lufttemperaturen (aus Skiba:Taschenbuch Arbeitssicherheit) z.B. bei 27-29°C max 6 Stunden, 29-31°C max. 4 Stunden. Gelten diese Werte nicht für Büroarbeiten?
Community-Antworten (1)
29.07.2005 um 14:47 Uhr
Gericht: Landgericht Bielefeld
Datum: 16.04.2003 2003
Aktenzeichen: 3 O 411/01
Thema: max. Raumtemperaturen im Büro
Rechtlicher Bezug: § 6 ArbStättV (alte ArbStättV)
Auch wenn die Entscheidung in diesem Fall noch auf die alte ArbStättV beruht, so entsprechen die dort genannten (und ja nun gestrichenen) Max-Temperaturangaben ja immer noch den arbeitsmedizinischen Erkenntnissen
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