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Information über Betriebsratswahl widerruflich freigestellter MA

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Romarus
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage Zielt auf das Thema, Information widerruflich Freigestellter Mitarbeiter über eine anstehende Betriebsratswahl, ab. Seit nunmehr 3 Monaten bin ich widerruflich freigestellt. Im April stehen Betriebsratswahlen an. Nun bin ich aber von allen betriebsinternen Informationen "abgschnitten". Ich gehe davon aus, dass der derzeit amtierende Betriebsrat (im grunde Erfüllungsgehilfe der GF) mir auch keine Informationen zur anstehenden Betriebsratswahl zukommen läßt. Diese müssten mir an meine private E-Mail Adresse zugestellt werden. Meine erste Frage: Muss ich selber aktiv werden und den Betriebsrat auffordern mich zu berücksichtigen und zu informieren? Meine zweite Frage: Ich habe bereits vor meiner Freistellung offen darüber gesprochen, dass ich für den neuen Betriebsrat kandidieren möchte. Ab welchem Zeitpunkt muss ich dem Betriebsrat mitteilen, dass ich in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte und mich zur Wahl stelle. Freue mich auf eure Rückmeldungen.

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Community-Antworten (3)

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celestro

15.01.2021 um 11:21 Uhr

Der Wahlvorstand (nicht der BR) hat Dich automatisch zu berücksichtigen. Ob er das machen wird, weiß ich nicht. Muss aber nicht einmal böse Absicht sein, sondern vielleicht auch Unwissenheit.

Ansonsten ... für die Vorschlagsliste ist der BR nicht zuständig. Aus den Unterlagen (die Dir der WV zusenden müsste) geht hervor, in welcher Frist ein Wahlvorschlag eingehen muss. Dieser muss bestimmte Merkmale aufweisen und damit kandidierst DU für den BR. Dafür sind unter anderem auch Unterstützer notwendig.

https://www.polyas.de/unternehmen/betriebsratswahlen/muster-wahlvorschlaege

https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsratswahl/Die-Wahlvorschlaege

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Romarus

15.01.2021 um 11:35 Uhr

Stützunterschriften würde ich sicherlich bekommen, die Frage ist muss der WV angeben, welche Anzahl an Stützunterschriften notwendig ist? Die Zusammensetzung unseres Unternehmens ist etwas unübersichtlich und der Betriebsrat besteht nicht in allen Niederlassungen. Der bestehende Betriebsrat hat wohl eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen!? Weiterhin stellt sich die Frage, wie Stützunterschriften eingeholt werden sollen, wenn alle Mitarbeiter weitestgehend im Homeoffice sind? Fragen über Fragen und bestimmt nicht einfach zu Zeiten von Corona...

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celestro

15.01.2021 um 11:48 Uhr

Die notwendige Zahl der Stützunterschriften muss im Wahlausschreiben genannt sein, ja. Es empfiehlt sich aber, ein paar mehr zu sammeln, da eventuell Personen mehrfach stützen und die Unterschrift bei Ihnen dann vielleicht nicht aufrecht halten.

Soweit ich weiß, dürfte ein Schreiben "hiermit unterstütze ich die Liste XYZ bei der BR-Wahl am XX.XX.2021 im Betrieb Z mit den Kandidaten Müller, Meier, Schulz", Datum / Unterschrift und an den Listenvertreter per Post geschickt machbar sein.

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