Hallo zusammen,
meine Frage Zielt auf das Thema, Information widerruflich Freigestellter Mitarbeiter über eine anstehende Betriebsratswahl, ab. Seit nunmehr 3 Monaten bin ich widerruflich freigestellt. Im April stehen Betriebsratswahlen an. Nun bin ich aber von allen betriebsinternen Informationen "abgschnitten". Ich gehe davon aus, dass der derzeit amtierende Betriebsrat (im grunde Erfüllungsgehilfe der GF) mir auch keine Informationen zur anstehenden Betriebsratswahl zukommen läßt. Diese müssten mir an meine private E-Mail Adresse zugestellt werden. Meine erste Frage:
Muss ich selber aktiv werden und den Betriebsrat auffordern mich zu berücksichtigen und zu informieren?
Meine zweite Frage:
Ich habe bereits vor meiner Freistellung offen darüber gesprochen, dass ich für den neuen Betriebsrat kandidieren möchte. Ab welchem Zeitpunkt muss ich dem Betriebsrat mitteilen, dass ich in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte und mich zur Wahl stelle. Freue mich auf eure Rückmeldungen.