Erstellt am 23.03.2010 um 15:20 Uhr von rolfo
wenn sie unwiderruflich freigestellt sind...nein
Erstellt am 23.03.2010 um 15:58 Uhr von derdermalwjlwar
rolfo,
das kann ich so nicht bestätigen. Jemand der gekündigt _hat_ oder _ist_, der ist bis zum endgültigen Austrittsdatum immer noch wahlberechtigt (und darum geht es ja wohl?).
Andererseit gibt es mittlerweile gefestigte Rechtsmeinung dazu, dass AN in der Freistellungsphase von ATZ-Blockmodell nicht mehr wahlberechtigt seien.
dosch müßte also schon erklären, was er/sie mit 'freigestelle MA' meint
Erstellt am 23.03.2010 um 16:15 Uhr von dosch
Ich meine gekündigte Mitarbeiter, die mit sofortiger Wirkung von ihrer Tätigkeit freigestellt wurden.
Danke!
dosch
Erstellt am 23.03.2010 um 16:19 Uhr von ridgeback
dosch,
wurde Kündigungsschutzklage eingereicht?
Erstellt am 23.03.2010 um 16:27 Uhr von dosch
Erstellt am 23.03.2010 um 16:43 Uhr von ridgeback
Erstellt am 23.03.2010 um 18:15 Uhr von dosch