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Ein MA wurde freigestellt ( gekündigt) - darf er an der BR-Wahl teilnehmen?

A
astor
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein MA wurde zum 28.02.2010 gekündigt, mit sofortigen Freistellung. Er Klagt beim Arbeitsgericht. Der Termin vor dem Arbeitsgericht ist am 28.04.2010. Kann der MA an der Wahl zum BR teilnehmen?. Danke.

6.12102

Community-Antworten (2)

W
Werner

01.02.2010 um 08:48 Uhr

Hallo Astor, Ja.

K
Kriegsrat

01.02.2010 um 12:40 Uhr

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag dem Betrieb sechs Monate angehören. Gekündigte Arbeitnehmer, die Kündigungsschutzklage erhoben haben, sind auch dann wählbar, wenn sie während des Kündigungsschutzverfahrens nicht beschäftigt werden (BAG v. 10.11.2004, NZA 2005, 707)

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