Erstellt am 25.04.2014 um 09:05 Uhr von rolfo
Wenn du unwiderruflich freigestellt bist hast du kein Wahlrecht mehr
Erstellt am 25.04.2014 um 09:14 Uhr von Pjöööng
Allerdings müsste dadurch das Wahlergebnis möglicherweise beeinflusst worden sein (bei einem einzelnen zuvielnen Wähler eher unwahrscheinlich) und Du könntest keine Wahlanfechtung herbeiführen (auch nicht mit anderen zusammen).
Erstellt am 25.04.2014 um 09:26 Uhr von gironimo
Vielleicht weiß der WV nicht, dass Du unwiderruflich freigestellt bist. Sage es ihm doch einfach. Dann kann er den Fehler korrigieren.
Erstellt am 25.04.2014 um 10:48 Uhr von polybär
@MissPiggy,
im Zweifel gebe die unterlagen zurück.Dann dürfte kein Wahlanfechtungschaden möglich sein.