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Aufhebungsvertrag

A
ArbeitnehmerXYZ
Jan 2021 bearbeitet

Einem Arbeitnehmer in unserer Firma wurde mitgeteilt, dass eine zukünftige Zusammenarbeit aus Arbeitgebersicht nicht mehr möglich sei.

Es geht um personenbezogene Gründe und das Vertrauensverhältnis das aus Arbeitgebersicht gebrochen ist.

Der Arbeitgeber hat sich nichts zu schulden kommen lassen.

Jetzt wurde ihm ein Aufhebungsvertrag per E-Mail zugeschickt. Dieser ist nicht unterschrieben. Ist diese Form zulässig?

Zudem war der Arbeitnehmer auf der Suche nach Kompromissen und Lösungen, diese wurden vom Arbeitgeber abgelehnt, bzw. fanden noch nicht einmal Gehör.

Der Arbeitnehmer wird auf das Angebot nicht eingehen.

Wie können wir als BR jetzt noch helfen.

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Community-Antworten (5)

R
Rakshazar

09.01.2021 um 12:55 Uhr

Der AN sollte sich juristische Unterstützung holen und auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben

E
EDDFBR

09.01.2021 um 12:57 Uhr

Hallo,

derzeit könnt ihr dem Arbeitnehmer nur dringendst zuraten, auf den Vertrag nicht einzugehen. Formal seid ihr als BR derzeit noch nicht im Prozess eingebunden, wir sind noch auf der Ebene des Individualrechts. Wichtig ist für den AN noch, dass er in dieser Phase dem AG keine zusätzlichen Argumente liefert. D.h. keine Verspätungen, kein Verstoß gegen Weisungen, keine Widersprüche oder Diskussionen mit Vorgesetzten. Am besten soll sich der AN alles protokollieren, was er als mögliches Druckmittel gegen ihn ansieht. Je besser die Beweislage später ist, um so besser für ihn.

WIll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wirklich loswerden, wird er personenbedingt kündigen müssen. In diesem Falle seid Ihr als BR anzuhören, und der AG muss euch umfassend vortragen, was die Kündigungsgründe sind. Hier liegt euer schärfstes Schwert, denn wenn der AG her Fehler macht kann er schlecht "nachbessern". Er darf nicht nach und nach immer neue Argumente nachschieben, sondern muss in einem Wurf umfassend vortragen. Dann müsst Ihr entscheiden, ob auf Basis von $102 BetrVG Widerspruchsgründe gegeben sind. Wenn er den AN dann kündigt hat der alle Mittel in der Hand, um Kündigungsschutzklage zu erheben.

A
ArbeitnehmerXYZ

09.01.2021 um 13:18 Uhr

Danke schon mal für die Antworten.

Ist ein Aufhebungsvertrag der per E-Mail zugestellt wird und nicht unterschrieben wurde den rechtskräftig?

Sind halt noch relativ neu als BR und auf uns wirkt es wie Schikane dem AN gegenüber, es gibt definitiv keine Gründe und der AG versucht Druck aufzubauen.

K
kratzbürste

09.01.2021 um 15:08 Uhr

Nein - er ist lediglich als Angebot zu verstehen. Ein Aufhebungsvertrag wird beidseitig verhandelt und dann von beiden Seiten unterschrieben. Erst dann gilt er.

R
Rakshazar

09.01.2021 um 15:08 Uhr

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