Aufhebungsvertrag
Hallo Forum, bin freigestelltes BRM und in dieser Funktion kam eine Kollegin mit folgender Frage auf mich zu:
Sie möchte aus privaten Gründen beim Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wie sieht es mit einer Abfindung aus. Da es sich ja hierbei um keinen betriebsbedingten Grund handelt sehe ich persönlich keine Chance auf Abfindung. Desweiteren denke ich wird die Kollegin auch noch eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen oder?
Wie ist hierbei die Lage. Für Antworten vielen Dank
Community-Antworten (10)
16.02.2015 um 15:42 Uhr
wenn sie um einen Aufhebungsvertrag bittet, sollte sie sich eher Gedanken machen, was sie dem AG anbieten kann als andersum ;-)
Sofern ihr nicht gerade ohnehin Stellen abbaut und die AN es taktisch klug anstellen kann, gibt es dafür natürlich überhaupt keine Basis.
Man kommt manchmal echt aus dem Staunen nicht raus...
16.02.2015 um 15:44 Uhr
Alleine diese Idee zeugt von einem schlechten Rechtsbewusstsein. Als BRm muss man auch darauf hinweisen...
16.02.2015 um 16:20 Uhr
Warum sollte der AG denn zahlen? Wenn sie aus persönlichen Gründen gehen will, kann sie doch ganz normal kündigen. Will sie die Kündigungsfrist verkürzen und daher einen Aufhebungsvertrag, kommt der AG ihr ja schon entgegen.
16.02.2015 um 16:30 Uhr
Es gibt ja ziemlich viele Beschäftigte, die denken, dass sie einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung haben, woher das kommt, keine Ahnung. Ich würde das ja eher als Unwissen bezeichnen, denn als "schlechtes Rechtsempfinden" das klingt so sehr negativ. Man kann ja nicht wissen, was man nicht weiß..... goose, nachfolgend ein link, wo sehr viel erklärt wird zu diesem Thema. Das sollte sich die Betroffene vielleicht mal durchlesen. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.
16.02.2015 um 17:20 Uhr
Na als AN kann ich ja mal pokern und schauen ob der Arbeitgeber froh ist wenn ich heute die Koffer packe für Betrag X Aber wie schon gesagt kein Anspruch auf Abfindung und Sperre vom Arbeitsamt.
16.02.2015 um 19:07 Uhr
@ goose
... eine Sperre ist zwar naheliegend, aber NICHT zwingend!!!
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Frage: Warum muss/soll es ein Aufhebungsvertrag sein? Warum kündigt die Kollegin nicht fristgerecht?
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Der Kollegin sollte dringend angeraten werden, dass sie sich VOR ihrer endgültigen Entscheidung mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzt. Womöglich kann sie einen triftigen Grund geltend machen, der anerkannt wird und NICHT zur Sperre führt. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden ...
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Wird immer wieder vergessen, dass eine Sperre nicht das einzige Übel ist! So wirkt sich Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund IMMER auch auf die Bezugsdauer von ALG I aus!
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Dass die Kollegin KEINEN Anspruch auf Abfindung hat, wurde hinreichend beantworet.
16.02.2015 um 20:03 Uhr
16.02.2015 um 21:44 Uhr
Snooker, steht zwar schon in Beitrag 251655 aber, egal....
16.02.2015 um 21:50 Uhr
lol so kommst´s wenn man schon den Schafanzug an hat. Danke für den Hinweis uns Sorry.
17.02.2015 um 08:51 Uhr
Den Schafanzug? Bööööööh ...
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