Erstellt am 16.02.2015 um 14:42 Uhr von Pickel
wenn sie um einen Aufhebungsvertrag bittet, sollte sie sich eher Gedanken machen, was sie dem AG anbieten kann als andersum ;-)
Sofern ihr nicht gerade ohnehin Stellen abbaut und die AN es taktisch klug anstellen kann, gibt es dafür natürlich überhaupt keine Basis.
Man kommt manchmal echt aus dem Staunen nicht raus...
Erstellt am 16.02.2015 um 14:44 Uhr von Kölner
Alleine diese Idee zeugt von einem schlechten Rechtsbewusstsein. Als BRm muss man auch darauf hinweisen...
Erstellt am 16.02.2015 um 15:20 Uhr von gironimo
Warum sollte der AG denn zahlen? Wenn sie aus persönlichen Gründen gehen will, kann sie doch ganz normal kündigen. Will sie die Kündigungsfrist verkürzen und daher einen Aufhebungsvertrag, kommt der AG ihr ja schon entgegen.
Erstellt am 16.02.2015 um 15:30 Uhr von nicoline
Es gibt ja ziemlich viele Beschäftigte, die denken, dass sie einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung haben, woher das kommt, keine Ahnung. Ich würde das ja eher als Unwissen bezeichnen, denn als "schlechtes Rechtsempfinden" das klingt so sehr negativ. Man kann ja nicht wissen, was man nicht weiß.....
goose,
nachfolgend ein link, wo sehr viel erklärt wird zu diesem Thema. Das sollte sich die Betroffene vielleicht mal durchlesen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.
Erstellt am 16.02.2015 um 16:20 Uhr von Moreno
Na als AN kann ich ja mal pokern und schauen ob der Arbeitgeber froh ist wenn ich heute die Koffer packe für Betrag X Aber wie schon gesagt kein Anspruch auf Abfindung und Sperre vom Arbeitsamt.
Erstellt am 16.02.2015 um 18:07 Uhr von Hoppel
@ goose
... eine Sperre ist zwar naheliegend, aber NICHT zwingend!!!
1. Frage: Warum muss/soll es ein Aufhebungsvertrag sein? Warum kündigt die Kollegin nicht fristgerecht?
2. Der Kollegin sollte dringend angeraten werden, dass sie sich VOR ihrer endgültigen Entscheidung mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzt. Womöglich kann sie einen triftigen Grund geltend machen, der anerkannt wird und NICHT zur Sperre führt. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden ...
3. Wird immer wieder vergessen, dass eine Sperre nicht das einzige Übel ist! So wirkt sich Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund IMMER auch auf die Bezugsdauer von ALG I aus!
4. Dass die Kollegin KEINEN Anspruch auf Abfindung hat, wurde hinreichend beantworet.
Erstellt am 16.02.2015 um 19:03 Uhr von Snooker
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html
Erstellt am 16.02.2015 um 20:44 Uhr von nicoline
Snooker,
steht zwar schon in Beitrag 251655 aber, egal....
Erstellt am 16.02.2015 um 20:50 Uhr von Snooker
lol so kommst´s wenn man schon den Schafanzug an hat. Danke für den Hinweis uns Sorry.
Erstellt am 17.02.2015 um 07:51 Uhr von Topas
Den Schafanzug? Bööööööh ...