Aufhebungsvertrag
Moin moin in die Runde, mal eine Frage zu einem Aufhebungsvertrag. einem Mitarbeiter wurde, um ihn loszuwerden, ein Aufhebungsvertrag angeboten. Muss der Betriebsrat darüber vorab, wie bei einer Kündigung, informiert werden? Der Kollege lehnt den Aufhebungsvertrag übrigen ab. Freue mich auf Eure Meinung Gruss Sittingbull
Community-Antworten (8)
15.11.2016 um 10:22 Uhr
Nein, der BR muß nicht beteiligt werden. Dem AN ist aber zu raten, dass er zu Gesprächen mit der Personalabteilung oder dem Chef, ein BR seines Vertrauens hinzuzieht.
15.11.2016 um 13:27 Uhr
Tach auch, gironimo hat recht. Ihr solltet dem Mitarbeiter aber raten, bei seiner Ablehnung zu bleiben. Gegen eine eventuelle Kündigung kann sich der MA wehren. Demgegenüber hat er nach Abschluß eines Aufhebungsvertrages kaum eine Chance.
15.11.2016 um 13:36 Uhr
Danke gironimo und Challenger, selbstverständlich haben wir dem Mitarbeiter das auch geraten. Dem aufhebungsvertrag wird er nicht zustimmen und lässt es auif die Kündigung ankommen. Gruss Sittingbull
15.11.2016 um 14:56 Uhr
Wegen des einzelnen Angebots an einen Mitarbeiter muss der BR nicht informiert werden. Sollte das Angebot aber darauf beruhen, dass der Arbeitsplatz oder auch weitere weg fallen sollen, muss der Arbeitgeber schon über die geänderte Personalplanung informieren.
15.11.2016 um 16:04 Uhr
@Niemand ... wenn es eine Personalplanung gibt. @Sittingbull wie die anderen schon schrieben, gibt es bei dieser Form der Beendingung des Arbeitsverhältnisses keine Rechte Seitens des BR. Aber vielleicht kann man mit dem AG aushandeln, dass auch in diesen Fällen der BR vorher informiert wird oder/und auf Wunsch des Mitarbeiters bei solchen Gesprächen anwesend ist (einleitende Frage des Gesprächführenden).
15.11.2016 um 19:13 Uhr
@outofmemory wenn es noch keine Personalplanung gibt sollte der BR diese ganz dringend einfordern. §92 BetrvG
16.11.2016 um 08:52 Uhr
@Niemand Kann er aber nicht! Er kann nur darüber beraten ob und wie der AG die Personalplanung macht. Aber der BR hat kein Recht diese zu fordern.
16.11.2016 um 09:00 Uhr
Also dieser Zug ist ja schon abgefahren. Aber der BR sollte auf der nächsten Betriebsversammlung nochmal allen Leutchen einbläuen: Nix unterschreiben ohne Rücksprache mit dem BR! Wir sind eure Interessenvertretung! Wir sind für euch da! Und immer wieder erinnern udn wiederholen, ja?
Verwandte Themen
Anfechtung Aufhebungsvertrag
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich bin am studieren, hatte im Gastronomie-Bereich ein befristeten Arbeitsvertrag von 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 auf Minijob 450€/Basis. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Vergütu
Aufhebungsvertrag ?
ÄlterGuten Morgen zusammen, ich habe mal eine Frage. Wir haben eine AN die im Juni aus dem Mutterschutz kommen möchte, allerdings hatte die AN vor einer Woche unserem AG um Teilzeit Beschäftigung oder wen
Aufhebungsvertrag: Verlust der Urlaubstage?
ÄlterHallo Forum, ich habe eine Frage zum Aufhebungsvertrag. Mir ist der Unterschied zu einer Kündigung nicht ganz klar. Folgender Fall: Ein MA hat einen neuen Job und will kündigen. Er redet mit de
Aufhebungsvertrag/Provision
ÄlterEinem Mitarbeiter (MA) aus dem Vertrieb wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Der Arbeitgeber (AG) möchte das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beenden. Der MA ist Regionalleiter und i
Aufhebungsvertrag BR Mitglied/Bitte um Rat
ÄlterHallo miteinander, ich bräuchte dringend mal ein paar gute Ratschläge. Bin seit 5 Jahrem und 8 Monaten unbefristet im Betrieb, seit 4 Jahren im BR als stv. Vorsitz und im Gesamtbetriebsrat. In