Wahlverfahren?
Hallo Kollegen,
wir waren seit 20 Jahrem immer ein Betrieb mit zwischen 90 und 15o Mitarbeitern, also 7 Gremium. Bei dieser Wahl scheint erstmals die Belegschaft unter 5o zu fallen, also 3er Gremium. Offiziell ist das aber noch nicht da der Arbeitgeber die Anzahl der Beschäftigten noch nicht mitgeteilt hat, jedoch liegt die Anzahl der Beschäftigeten bei geschätzten 48.
Im Betrieb sind allerdings schon interne Listen für eine Listenwahl erstellt woren. Allerdings noch nicht eingereicht, aber Namen wurden genannt.
Meine Frage. Kann ich (als Wahlvorstand )die Wahl als normale Wahl durchführen (Listenwahl), oder muss ich nach §14a BetrVG das vereinfachte Wahlverfahren durchführen.
Die Mitarbeiter w o l l e n eine Listenwahl, so der mehrfach erklärte Wille der Pseudo Listenführer.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Rolle
Community-Antworten (2)
28.01.2010 um 21:19 Uhr
bei vereinfachte wahlverfahren ist die personenwahl zwingend
29.01.2010 um 17:51 Uhr
Bei einem Mitarbeiterstand von 48 ist es unwichtig, was irgendwelche Listenführer wollen, da gibt es nur das vereinfachte Wahlverfahren mit Personenwahl.
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