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Wahlverfahren

H
Holzmännlein
Nov 2016 bearbeitet

Unterschied einstufiges zweistufiges Wahlverfahren

1.24903

Community-Antworten (3)

E
Emmelmann

12.12.2013 um 15:24 Uhr

Einstufig ist einstufig und Zweistufig ist anders.

Ich persönlich finde eine solche Fragestellung sehr befremdlich und bin auch nicht bereit ausführlich darauf zu antworten, wenn der Fragesteller sich nicht mal die Zeit nimmt höflich guten Tag zu sagen.

X
xumuimhxer

12.12.2013 um 15:49 Uhr

T
Topas

12.12.2013 um 22:43 Uhr

Einstufiges Verfahren: einstufig. Zweistufiges Verfahren: zweistufig. Daher der Name.

Jetzt klarer, Mr. Unhöflein?

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