Erstellt am 09.03.2010 um 18:02 Uhr von Tanzbär
Der Name sagt's! Du wählst eine der Vorschlagslisten. Sollte es aber nur eine Liste geben, dann wählst du die Personen, die du gern im BR haben möchtest.
Erstellt am 09.03.2010 um 18:26 Uhr von DonJohnson
Uiiiii und mir würde noch viel mehr einfallen ;-)
Erstellt am 09.03.2010 um 19:23 Uhr von galaxy
@DJ
meinst du etwa "blauer Button oben links, Betriebsratswahl"???? ;-(o)
und nun noch schnell rechnen und schwupps, da ist die Antwort 56
Erstellt am 09.03.2010 um 20:03 Uhr von Tanzbär
Er wollte nur den Unterschied wissen, nicht wann, was und wo ... ;)
Erstellt am 09.03.2010 um 20:07 Uhr von nicoline
Tanzbär,
*Er wollte nur den Unterschied wissen, nicht wann, was und wo ... ;)*
Er wollte aber auch noch wissen, wer das Wahlverfahren festlegt, hassu nich erzählt!
hey galaxy,
wie ist die Luft da oben?
Erstellt am 09.03.2010 um 22:07 Uhr von WVFfm
Nun bleibt doch mal sachlich Leute. Wenn man sich mit der Materie nicht auskennt ist es eine berechtigte Frage, die wir unter WV-Kollegen einfach mal beantworten können.
Also: Prinzipiel ist die Betriebsratswahl eine Listenwahl. Sie wird in dem Augenblick automatisch eine Personenwahl wenn nur eine Liste innerhalb der Frist eingereicht wird. Der Wahlvorstand hat also garkeinen Einfluß auf diese Entscheidung sondern kann sich beruhigt zurücklehnen und abwarten ob nur eine oder mehrere Listen abgegeben werden. Anders sieht es für die Kandidaten aus. Wenn die auf eine Personenwahl aus sind müssen sie mit viel Fingerspitzengefühl und Politik daraufhinwirken, daß nur eine Liste abgegeben wird. Das lässt sich zweifelsrei nur in kleineren Betrieben bei gutem Betriebsklima erreichen.
Erstellt am 10.03.2010 um 07:26 Uhr von ridgeback
Vereinfachtes Wahlverfahren = Personenwahl (Mehrheitswahl)
...egal wieviel Listen eingereicht werden, es findet immer Personenwahl statt.
Normales Wahlverfahren = Listenwahl (Verhältniswahl) .......sollte nur eine Liste eingereicht werden, findet auch hier eine Personenwahl statt.