Erstellt am 02.04.2014 um 10:21 Uhr von Angie
Das vereinfachte Wahlverfahren trifft für Kleinbetriebe mit fünf bis fünfzig MA zu siehe dazu § 14a BetrVG
LG
Angie
Erstellt am 02.04.2014 um 11:26 Uhr von gironimo
>wann wird diese Entscheidung getroffen und von wem?<
Vom Gesetz. Bei Kleinbetrieben (siehe Angie) ist es vorgeschrieben.
Bis zu 100 wahlb. AN KANN es mit dem AG vereinbart werden. Natürlich vor dem Wahlausschreiben.
Ich rate davon ab, eine derartige Vereinbarung zu treffen. Nicht alles was "vereinfacht" heißt, erweist sich dann als sinnvoll.