Wahlverfahren
Hallo, vereinfachtes oder normales Wahlverfahren, wann wird diese Entscheidung getroffen und von wem?
Community-Antworten (2)
02.04.2014 um 12:21 Uhr
Das vereinfachte Wahlverfahren trifft für Kleinbetriebe mit fünf bis fünfzig MA zu siehe dazu § 14a BetrVG LG Angie
02.04.2014 um 13:26 Uhr
wann wird diese Entscheidung getroffen und von wem?<
Vom Gesetz. Bei Kleinbetrieben (siehe Angie) ist es vorgeschrieben.
Bis zu 100 wahlb. AN KANN es mit dem AG vereinbart werden. Natürlich vor dem Wahlausschreiben.
Ich rate davon ab, eine derartige Vereinbarung zu treffen. Nicht alles was "vereinfacht" heißt, erweist sich dann als sinnvoll.
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