Wahlverfahren
In einem Betrieb mit weniger als 50 wahlberechtigten AN ist laut Wahlordnung ja das vereinfachte Wahlverfahren (-> Mehrheitswahl)anzuwenden.
Nun meine Frage: Was passiert, wenn mehr zwei Wahlvorschläge eingereicht werden? Wenn Wahlvorschläge beispielsweise von verschiedenden Gewerkschaften eingereicht werden, ist dann wieder die Verhältniswahl anzuwenden.
Ich finde hier zu leider keine Infos...
Community-Antworten (1)
11.04.2010 um 18:48 Uhr
marcelbuch, ist dann wieder die Verhältniswahl anzuwenden. im vereinfachten Wahlverfahren findet immer eine Personenwahl statt, da alle Wahlvorschläge alphabetisch geordnet werden und so dann auf dem Stimmzettel stehen. § 34 Wahlverfahren (1) Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für solche Bewerberinnen und Bewerber abgeben, die in einem Wahlvorschlag benannt sind. Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung in Betrieb aufzuführen.
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