Bezüglich der Aufstellung der Wählerliste zu Betriebsratswahlen habe ich Fragen:
- Haben Mitarbeiter im Vorruhestand (noch) ein Wahlrecht? Wie ist die Situation wenn sie zwar bei Aufstellung der Wählerliste noch im berufstätig sind, am Wahltag aber nicht mehr?
- Haben Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit (noch) ein Wahlrecht? Wie ist die Situation wenn sie zwar bei Aufstellung der Wählerliste noch im berufstätig sind, am Wahltag aber nicht mehr?
- Haben Praktikanten ein Wahlrecht? Hier meine ich mich erinnern zu können, dass diese bei einer Tätigkeit von mindestens einem Jahr ein Wahlrecht haben. Ich kann aber hierzu keine Quellle mehr finden.

Wer weis Rat?

Danke!