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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aktives oder Passives Wahlrecht ?

W
Waschbär
Nov 2016 bearbeitet

Aktives oder Passives Wahlrecht ? Vor kurzer Zeit,da wollte mir ein Anwalt verklinkern , das Leiharbeiter ein Aktives Wahlrecht hätten ! Er sah das in einen § (Habe ich vergessen , muss aber irgendwo noch rum liegen) Stimmt das gibt es dazu schon aussagen ? Leiharbeiter Wählbar in den BR ? (Hintergrund ist real)

9.202018

Community-Antworten (18)

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paula

13.10.2007 um 19:13 Uhr

mein süßes pelztierchen

"Leiharbeiter Wählbar in den BR ?" das wäre dann aber das passive Wahlrecht... oder meinst du jetzt was anderes?

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Mona-Lisa

13.10.2007 um 19:18 Uhr

@Fellnäschen, steck dein Schnäuzchen mal in den § 7 Satz 2 BetrVG DKK RN. 7!

@paula, waschbär bringt mal wieder was durcheinander ;-))

P
paula

13.10.2007 um 19:22 Uhr

@mona lisa

die Vermutung habe ich ja auch. Da auch ein Blick in § 14 AÜG weiterhelfen könnte....

W
Waschbär

13.10.2007 um 19:26 Uhr

stimmt ... wahlrecht wechsel dich. aber der 3 den mona-Lisa nennt der sieht so aus ... hat der Anwalt ggf recht ? geht das Leiharbeiter und BRM ? .... Weil ich versuche mir das Paktisch vorzu stellen der Leiharbeiter könnte doch wieder zu seiner Entleihfirma zurück müssen und wie soll er denn von da aus sich für die Belange der Ans einsetzen ???

P
paula

13.10.2007 um 19:31 Uhr

lese doch bitte einfach mal § 14 Abs. 2 AÜG. Deutlicher konnte der Gesetzgeber doch wohl kaum sein....

M
Mona-Lisa

13.10.2007 um 19:36 Uhr

@waschbär, solltest du gerade ein "blaues Auge" und Probleme mit dem Hersuchen von Gesetzestexten haben - hier zur Unterstützung: ;-))

Das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat besteht nur für diejenigen Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Das passive Wahlrecht ist für die in den Entleiherbetrieb überlassenden Leiharbeiter gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 AÜG ausdrücklich ausgeschlossen.

http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3914.htm

W
Waschbär

13.10.2007 um 19:40 Uhr

Danke... Also dürfen sie NICHT in den BR eben nur den BR wählen ! Der Anwalt hat also wie gedacht ... Geschwindelt Der Anwalt beruft sich darfauf das die Leiharbeiter schon über Drei Monate bei uns sind,aber keiner weis wie lange noch !!!!!

ML viel Schmimmer ich habe grade alle Pfoten voll mit Abendessen ....

P
paula

13.10.2007 um 19:47 Uhr

abendessen und forum? das kann böse enden...

W
Waschbär

13.10.2007 um 19:49 Uhr

nö... nur ggf auf dem Fussboden... p.s ich sag das ja auch nicht meiner versicherung. Die glauben das eh nicht. Weil welcher "mann" kann schon 2 Dinge auf einmal .-))

M
Mona-Lisa

13.10.2007 um 19:49 Uhr

@paula, schaut ganz nach verbrannten Pfoten aus.... :-))

S
Soenke

13.10.2007 um 20:27 Uhr

oder nach einer "Dickenlippe" von seiten der jenigen welche den RA beauftrag haben .

P
paula

13.10.2007 um 20:54 Uhr

wer wird schon einem Juristen trauen :-)

Außerdem hat der RA sicher eine Ausrede parat. Wir wissen doch 2 Juristen 3 Meinungen :-) oder wie mein Chef immer sagt (selber Jurist): er war Jurist und auch seine Frau war von mäßgem Verstand

W
Waschbär

13.10.2007 um 20:56 Uhr

mhhh , genau die gute Jurazeit .... als die waschbären laufen lernten .-)))

BT
betriebliche trübung

13.10.2007 um 23:03 Uhr

waschbär, schätzelken: passive wählbarkeit bedeutet, dass man SICH wählen lassen kann. aktive wählbarkeit bedeutet, dass man ANDERE wählen darf. also hat der RA nach deiner fragestellung recht gehabt.

A
Akira

14.10.2007 um 16:06 Uhr

Hallo Waschbär, habe was:

http://bzo.de/data_de/downloads_und_seminarmaterialien/downloads/Downloads/Werkvertraege-Leiharbeit.pdf Viel Spaß aus dem Schneckenverdichter g Nachtrag so ab Seite 23 Augen auf:-))

W
Waschbär

15.10.2007 um 10:12 Uhr

@Betriebliche t, Der RA.... stellte die frage nicht so .-) er meinte natürlich das die Leiher "passives" recht hätten !

@akira, äägrr ich bin ein Waschbär keine Lese-ratte... Aber danke, ich sehe grade das es genau wie der rest aussagt das der RA ein Ei am Wandern hat .-) Ist schon erstaunlich,was einige Menschen alles Bewegen damit Sie sich selber nicht bewegen müssen . Sag mal hat der Schneckenverdichter eigendlich nur einen Vorwärtsgang oder auch einen Rückwärtsgang ?

A
Akira

15.10.2007 um 13:07 Uhr

Waschbär man was stellst Du Fragen.

W
Waschbär

15.10.2007 um 13:11 Uhr

Akira, das könnte ich dir gerne sagen .... aber hier ? Wo alle zu sehen ? Bist nicht Männlich oder ??? Ein mann hätte gesagt na klar und der hat sogar einen Turbolader mit Lachgas einspritzung :----)))

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