Wahlrecht aktiv
Hallo zusammen. Bin neu bei der BR-Wahlvorstandsriege und mich quält seit Tagen eine Frage. Mitarbeiter die erst z.B. zum 1.2.22 eingestellt werden, haben die aktives Wahlrecht? Passiv ist klar nein, weil sie dafür zu kurz in der Firma sind. Mir geht es hier nur um aktivrecht. Und wie ist das bei Leiharbeiter? Wenn absehbar ein längeres Beschäftigungsverhältnis vorliegt müsste hier doch das selbe gelten? Danke für Eure Info schon mal vorab.
Community-Antworten (5)
11.02.2022 um 16:43 Uhr
Genau ... die sind wahlberechtigt und Leiharbeiter bei Überlassung länger als 3 Monate auch.
11.02.2022 um 16:53 Uhr
Also hab ich richtig verstanden: Direkt eingestellte dürfen wählen. Leiharbeiter müssen mindestens 3 Monate im Betrieb sein, auch wenn feststeht das sie 1 Jahr oder sogar länger dabei sind.
11.02.2022 um 17:01 Uhr
Hab ich also richtig verstanden: Direkt eingestellt haben sofort Wahlrecht, Leiharbeiter müssen mindestens 3 Monate dabei sein auch wenn absehbar 1 Jahr oder sogar länger beschäftigt.
11.02.2022 um 17:27 Uhr
Nein! Wenn klar ist, dass die Leiharbeiter mehr als 3 Monate dabei sind, dann dürfen diese auch "direkt" mitwählen.
17.02.2022 um 13:06 Uhr
Vorsicht ist geboten bei Leiharbeitern, die direkt in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Denen kann dann zum Zeitpunkt der BR-Wahl aufgrund der Anrechnungsfähigkeit der AÜG-Zeit bereits ein passives Wahlrecht zustehen. Wenn der Leiharbeiter z.B. 5 Monate über AÜG im Unternehmen war und ab Februar direkt übernommen wird, ist er bei einer Wahl im April oder Mai bereits mehr als 6 Monate im Unternehmen.
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