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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlrecht aktiv

S
SchorschAnton
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen. Bin neu bei der BR-Wahlvorstandsriege und mich quält seit Tagen eine Frage. Mitarbeiter die erst z.B. zum 1.2.22 eingestellt werden, haben die aktives Wahlrecht? Passiv ist klar nein, weil sie dafür zu kurz in der Firma sind. Mir geht es hier nur um aktivrecht. Und wie ist das bei Leiharbeiter? Wenn absehbar ein längeres Beschäftigungsverhältnis vorliegt müsste hier doch das selbe gelten? Danke für Eure Info schon mal vorab.

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Community-Antworten (5)

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celestro

11.02.2022 um 16:43 Uhr

Genau ... die sind wahlberechtigt und Leiharbeiter bei Überlassung länger als 3 Monate auch.

S
SchorschAnton

11.02.2022 um 16:53 Uhr

Also hab ich richtig verstanden: Direkt eingestellte dürfen wählen. Leiharbeiter müssen mindestens 3 Monate im Betrieb sein, auch wenn feststeht das sie 1 Jahr oder sogar länger dabei sind.

S
SchorschAnton

11.02.2022 um 17:01 Uhr

Hab ich also richtig verstanden: Direkt eingestellt haben sofort Wahlrecht, Leiharbeiter müssen mindestens 3 Monate dabei sein auch wenn absehbar 1 Jahr oder sogar länger beschäftigt.

C
celestro

11.02.2022 um 17:27 Uhr

Nein! Wenn klar ist, dass die Leiharbeiter mehr als 3 Monate dabei sind, dann dürfen diese auch "direkt" mitwählen.

H
HexeK

17.02.2022 um 13:06 Uhr

Vorsicht ist geboten bei Leiharbeitern, die direkt in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Denen kann dann zum Zeitpunkt der BR-Wahl aufgrund der Anrechnungsfähigkeit der AÜG-Zeit bereits ein passives Wahlrecht zustehen. Wenn der Leiharbeiter z.B. 5 Monate über AÜG im Unternehmen war und ab Februar direkt übernommen wird, ist er bei einer Wahl im April oder Mai bereits mehr als 6 Monate im Unternehmen.

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