Erstellt am 01.11.2005 um 09:08 Uhr von viktor
Ich gehe davon aus, dass Du dem Öffentlichen Dienst angehörst (wegen der Beamten) und daher nicht dem BetrVG unterliegst und daher kein Betriebsrat sondern ein Personalrat gewählt werden muss - oder ??
Erstellt am 01.11.2005 um 12:06 Uhr von Kölner
Neben der Frage, was für eine Art von Betrieb ihr denn seid können folgende Fragen wie folgt beantwortet werden:
1. ja
2. nein - mit Ausnahmen
3. ja
Erstellt am 01.11.2005 um 21:07 Uhr von aleuten
Wir waren öffentlicher Dienst, sind aber privatisiert worden, deshalb haben wir noch Beamte. Entscheidung unserer heutigen Wahlvorstandssitzung - Beamte sind nicht wahlberechtigt. Dies wird auch von einem BAG-Urteil gestützt. Leider fehlt mir gerade die Quelle.
Erstellt am 02.11.2005 um 08:31 Uhr von viktor
Zu der FRage Beamte im Betrieb findet man Informationen in den Kommentaren zum BetrVG zu § 5 (z.B. Däubler Randziffer 111 ff)
Zu bedenken wäre: Wenn ein Beamter nicht wahlberechtigt ist, wie kann er dann im Sinne des § 16 BetrVG im Wahlvorstand sein?
Erstellt am 02.11.2005 um 12:09 Uhr von aleuten
Beamte sind natürlich nicht im Wahlvorstand.
Danke für alle Antworten.