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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aktives Wahlrecht - Wer ist alles wahlberechtigt?

A
aleuten
Nov 2016 bearbeitet
  1. Sind Mitarbeiter wahlberechtigt, wenn sie überwiegend woanders als Selbständige in eigener Arztpraxis tätig sind (bei uns nur 12 Std. wöchentlich mit Honorarvertrag)?

  2. Haben Beamte Wahlrecht?

  3. Haben geringfügig beschäftigte Studenten (mit unregelmäßiger Arbeitszeit, kommt nur wenn Bedarf) Wahlrecht? Vielen Dank für eine Antwort.

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Community-Antworten (5)

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viktor

01.11.2005 um 10:08 Uhr

Ich gehe davon aus, dass Du dem Öffentlichen Dienst angehörst (wegen der Beamten) und daher nicht dem BetrVG unterliegst und daher kein Betriebsrat sondern ein Personalrat gewählt werden muss - oder ??

K
Kölner

01.11.2005 um 13:06 Uhr

Neben der Frage, was für eine Art von Betrieb ihr denn seid können folgende Fragen wie folgt beantwortet werden:

  1. ja
  2. nein - mit Ausnahmen
  3. ja
A
aleuten

01.11.2005 um 22:07 Uhr

Wir waren öffentlicher Dienst, sind aber privatisiert worden, deshalb haben wir noch Beamte. Entscheidung unserer heutigen Wahlvorstandssitzung - Beamte sind nicht wahlberechtigt. Dies wird auch von einem BAG-Urteil gestützt. Leider fehlt mir gerade die Quelle.

V
viktor

02.11.2005 um 09:31 Uhr

Zu der FRage Beamte im Betrieb findet man Informationen in den Kommentaren zum BetrVG zu § 5 (z.B. Däubler Randziffer 111 ff)

Zu bedenken wäre: Wenn ein Beamter nicht wahlberechtigt ist, wie kann er dann im Sinne des § 16 BetrVG im Wahlvorstand sein?

A
aleuten

02.11.2005 um 13:09 Uhr

Beamte sind natürlich nicht im Wahlvorstand. Danke für alle Antworten.

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