Erstellt am 20.12.2020 um 07:29 Uhr von UliPK
"Die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet in dem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet.
Bei einer ordentlichen Kündigung endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bei einer außerordentlichen Kündigung endet sie im Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens.
Streiten sich Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber über die Wirksamkeit einer Kündigung in einem Kündigungsschutzprozess, ist es bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung offen, ob das Arbeitsverhältnis endet oder nicht. Während des Prozesses gilt das Betriebsratsmitglied als “verhindert” und darf sein Amt nicht ausüben. Es wird durch das zuständige Ersatzmitglied vertreten. Wenn die Kündigung aber offensichtlich unwirksam ist, kann das Betriebsratsmitglied beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um weiterhin Betriebsratstätigkeiten ausüben zu können."
Quelle: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/ende-mitgliedschaft-im-betriebsrat/
Erstellt am 20.12.2020 um 09:54 Uhr von Kratzbürste
Es kann ja nur eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gewesen sein.
Dein Anwalt für Arbeitsrecht wird dir sagen, ob ihr die Kündigung "offensichtlich für unbegründet" haltet.
Erstellt am 20.12.2020 um 11:45 Uhr von Challenger
Aus welchem Grund bist Du denn überhaupt gekündigt worden
Erstellt am 20.12.2020 um 12:41 Uhr von Cico
Es ist eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung laut Kündigung,
Es Gibt keine Ersatz Mitglieder,
Er wirft mir vor ich hätte einen Arbeitsunfall vorgetäuscht um Lohnvorzahlungen zu bekommen während eines Streiks !
Trift aber nicht zu da ich mich nicht krankgemeldet habe.
Erstellt am 20.12.2020 um 12:44 Uhr von UliPK
Dann mache es so wie oben in meinem Beitrag beschrieben.
"Wenn die Kündigung aber offensichtlich unwirksam ist, kann das Betriebsratsmitglied beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um weiterhin Betriebsratstätigkeiten ausüben zu können."
Gegen die Kündigung selber solltest du aber auf jeden Fall vorgehen.
Suche deinen Anwalt auf und berede dich mit dem.
Erstellt am 20.12.2020 um 13:56 Uhr von Challenger
Heißt das, dass Du einen Arbeitsunfall hattest, dafür aber keine Krankmeldung eingereicht hast ??? Und überhaupt. Wie wurde denn die Kündigung im Kündigungsschreiben begründet ???
Erstellt am 20.12.2020 um 14:22 Uhr von Cico
Gewerkschaft hat alles schon in die Wege geleitet !!
Mir gehts nur drum jetzt BR Arbeit zu machen weil wir sonst keinen haben und der AG tun und lassen kann was er will !!!!
Begründung:
Arbeitsunfall vorgetäuscht um Lohnvorauszahlung zu erhalten.
Hatte einen Unfall der nicht so schlimm war habe biss Ende meiner Arbeitszeit gearbeitet,am selben Tag wurde zum Streik gerufen war ein Tag später beim Durchgangs Arzt hab mich nicht krankgemeldet weil wir eh im Streik waren.
Habe also keine Lohnvorzahlung erhalten sondern Streik Geld !! Ich glaube die wollen mich auf Eis setzen weil sie irgend was vorhaben denn der Betrieb ist ja jetzt ohne BR und biss das geklärt wird wird lange dauern dieses Jahr bestimmt nicht mehr !
Erstellt am 20.12.2020 um 16:20 Uhr von UliPK
Es ist doch hier vollkommen unerheblich ob und wie er gekündigt worden ist.
Die Frage war doch einfach, ob er seine BR Arbeit weiter fortführen kann oder nicht.
Darauf habe ich jetzt schon zweimal geantwortet.
"Bei einer ordentlichen Kündigung endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bei einer außerordentlichen Kündigung endet sie im Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens."
"Während des Prozesses gilt das Betriebsratsmitglied als “verhindert” und darf sein Amt nicht ausüben"
"Wenn die Kündigung aber offensichtlich unwirksam ist, kann das Betriebsratsmitglied beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um weiterhin Betriebsratstätigkeiten ausüben zu können."
So wie es ausschaut, ist dem ja wohl so, kann aber letztendlich nur ein Richter darüber entscheiden ob du dein Amt weiterhin ausüben darfst. Einfach mal beim Arbeitsgericht vorbeigehen. Du kannst dich kostenlos vom Rechtspfleger am Arbeitsgericht beraten lassen.
Erstellt am 20.12.2020 um 19:29 Uhr von Cico
Danke !!
Werde ich gleich morgen machen !
Erstellt am 20.12.2020 um 21:12 Uhr von Dummerhund
Cico
Lese dir mal folgendes zu deiner Kündigung durch. Nach dem was du geschildert hast, dürfte dein AG kaum mit seiner ausgesprochenen Kündigung durch kommen. Gehe umgehend zum Anwalt.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verdachtskuendigung.html