Insolvenz- Einfluß BR auf Kündigungen trotz Sozialplan und GBR?
Hallo zusammen, unsere Firma hat Insolvenz angemeldet und hat schon bekannt gegeben, welche Häuser geschlossen werden und welche nicht. Der Gesamtbetriebsrat verhandelt einen Sozialplan, nachdem in den "übrig" gebliebenen Häusern Personal gekündigt wird. In wieweit kann unser BR noch Einfluß auf den Sozialplan nehmen? Und könnten auch Schwerbehinderte und BR- Mitglieder gekündigt werden? Auch wenn das Haus weiter bestehen bleibt? Können wir überhaupt etwas für die MA tun oder müssen wir den Sozialplan komplett hinnehmen?
Community-Antworten (3)
24.10.2008 um 15:39 Uhr
Hallo Gerri,
wird ein Sozialplan vom GBR verhandelt und abgeschlossen so gilt er betriebsübergreifend und kann von den BRs der einzelnen Betriebe nicht mehr geändert werden. Während der Verhandlungen im GBR könnt Ihr natürlich versuchen dort Einfluss zu nehmen, am besten natürlich wenn Mitglieder Eures BR auch Mitglieder des GBR sind.
Für Eure MA, sofern das Haus nicht komplett geschlossen wird, könnt Ihr etwas tun, indem Ihr auf die Sozialauswahl achtet. Eine Formel dazu sollte im Sozialplan enthalten sein. Schwerbehinderte genießen bei der Sozialauswahl generell einen besonderen Schutz, hier muss im Übrigen auch die Gleichstellungsstelle ihr Einverständnis geben.
Wird ein Haus komplett geschlossen schützt auch die Mitgliedschaft im BR nicht (Wegfall des Arbeitsplatzes). Bei einem Erhalt des hauses hingegen schon.
Gruß aus der Noris
24.10.2008 um 19:18 Uhr
Hallo Gerri, so einfach ist auch nicht.Socialplan,Interessenausgleich oder Nachteilausgleich ist sehr kompliziertes Thema. Der Gesamtbetriebsrat ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet (§ 50 Abs.1) § 50 Abs.2- Der Betriebsrat KANN mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den GBR beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln.Der BR kann sich dabei die Entscheidungsbefugnis vorbehalten. So sollen "kleinere" Betriebe "geschützt" werden da jedes Mitglied des GBRs hat so viele Stimmen,wie in dem Betrieb,in dem es gewählt wurde,wahlberechtigte AN in der Wählerliste eingetragen sind. Frage: Habt Ihr der GBR beauftragt?
24.10.2008 um 23:16 Uhr
Hallo nli und tik-tak, nein, wir haben den GBR nicht beauftragt. Dennoch regeln sie alles und fragen auch nicht groß, ob wir irgendwelchen Wünsche haben. Wenn wir uns telefonisch melden und um Informationen bitten, werden wir mehr oder weniger abgewimmelt. Informationen werden sehr zäh weitergeleitet. Meistens wissen wir aus dem Medien schon alles, bevor der GBR uns informiert. Von unserem BR ist leider niemand im GBR und wir haben auch leider kein Vertrauen zum GBR, da sie schon einiges verabschiedet haben, womit wir nicht einverstanden waren. Als es zum Beispiel um Streik ging, wurden wir vom GBR-Vorsitz aufgefordert am Streik nicht teilzunehmen, da es der Firma nicht gut geht...
Das das Ganze sehr kompliziert ist, haben wir leider schon festgestellt. Nicht einfach mit Sachen konfrontiert zu werden, mit denen man sich gar nicht auskennt. Haben wir eigentlich einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand? Muß der AG dem nicht immer zustimmen? Bei der Gewerkschaft haben wir schon angefragt und haben leider festgestellt, das da große Ahnungslosigkeit herrschte und uns falsche Informationen gegeben wurden...
Wir haben alle sehr daran zu knacken, weil wir eben nicht wissen, was da auf uns zukommt. Die Nerven liegen bei allen blank. Die anderen AN haben auch kein Vertrauen in uns, weil wir alle Neulinge sind...
Danke Euch schon mal für die vorangegangenen Antworten! Damit ist mir schon einmal ein wenig geholfen... LG
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