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Kündigung trotz Widerspruch des BR

F
Frodo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine beabsichtigte fristgerechte Kündigung und die dazugehörenden Unterlagen vom AG bekommen.Haben ein Mitarbeitergespräch geführt und sind in der anschließenden Beratung zum Widerspruch, einstimmig, übereinander gekommen.Das haben wir dann dem Kollegen auch mitgeteilt. Nun 2Tage später unterrichtete der betroffene Kollege, ihm wurde die fristggerechte Kündigung ausgehändigt. Meine Frage dazu; kann der AG, wenn der BR begründet widersprochen hat, das einfach tun. Daraus schliessen wir, das es ja wohl für den AG ohne hin schon feststand!

6.15203

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

29.10.2009 um 20:37 Uhr

Ja kann der AG...

O
okiscorpion

30.10.2009 um 00:44 Uhr

der kollege soll nicht vergessen das er nur 3 wochen zeit hat,um eine kündigingsschutzklage einzureichen..

W
Werner

30.10.2009 um 08:03 Uhr

Moinsen, ganz wichtig hierbei ist das bei begründetem Widerspruch des BR ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gem. § 102 BetrVG entsteht, wenn

*der Arbeitgeber ordentlich gekündigt hat,
*der Betriebsrat der Kündigung innerhalb einer Woche widersprochen hat,
*die sachlichen Voraussetzungen für den Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG gegeben sind und
*der Arbeitnehmer fristgerecht (drei Wochen nach Zugang der Kündigung) Kündigungsschutzklage erhoben hat.

In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bis zur endgültigen Entscheidung über die Kündigungsschutzklage weiterzubeschäftigen. Der Anspruch kann vom Arbeitnehmer ggf. durch eine gesonderte Klage durchgesetzt werden.

Zur Begründung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 BetrVG reicht es aber nicht aus, wenn der Betriebsrat in seinem Widerspruch nur allgemein auf eine andere Weiterbeschäftigungsmöglichkeit verweist (BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98). Er muss den Arbeitsplatz, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer eingesetzt werden könnte, in bestimmbarer Weise angeben.

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