Erstellt am 25.01.2010 um 18:16 Uhr von erwin
hobster
mal hier lesen:
Freizeitausgleich für BR-Mitglieder
http://www.anwaelte-sgl.de/pdfs/Freizeitausgleich.pdf
Hier ist aber möglicher weise das Problem, dass diese Sitzung nicht aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Oder ist der freie Tag wegen Schicht?
Aber die Teilnahme ist auch ein Pflicht des BRM
Erstellt am 25.01.2010 um 18:38 Uhr von nicoline
hobster,
Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsausschusses teil und muss er den Betrieb ausschließlich deswegen aufsuchen, ist der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen. Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hängt nicht davon ab, ob die Betriebsausschusssitzung aus betriebsbedingten Gründen iSv. § 37 Abs. 3 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsausschussmitglieds stattgefunden hat.
Betriebsausschusssitzung kannst Du durch Betriebsratssitzung ersetzen
ganzes Urteil hier:
http://lexetius.com/2008,546
Erstellt am 25.01.2010 um 19:00 Uhr von erwin
@nicoline
Es geht ihm um die Fahrzeit/ Fahrzeitausgleich!
Ich bin Pendler Entfernung Wohnort zur Arbeitsstätte ca. 1 1/2 Stunden.
@hobster
>>> und ich möchte
Nicht möchte, sondern muss! Oder der Platz muss leerbleiben, kein Ersatz, da kein Verhinderungsgrund
Erstellt am 25.01.2010 um 19:32 Uhr von DonJohnson
@erwin
Sorry, dass ich mich einmische, aber folgendes stand in der Frage: "ich möchte an meinem freien Tag an einer..."
Na, wenn das mal kein Verhinderungsgrund ist ;-)))
Erstellt am 25.01.2010 um 19:38 Uhr von nicoline
erwin
*Es geht ihm um die Fahrzeit/ Fahrzeitausgleich!*
stimmt, hab nicht aufmerksam gelesen! ;-((
Erstellt am 25.01.2010 um 20:09 Uhr von erwin
DJ,
sorry, wenn ich hier wiederspreche.
Die möglichen Verhinderungsgründe sind im § 25 BetrVG enthalten. Da In § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG ein Ausgleichsanspruch für die Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit vorgesehen ist liegt hier kein Verhinderungsgrund i.d.R.
Es sei, eine Teilnahme wäre unzumutbar, weil er z.B. auf Grund sehr wichtiger privaten Terminen am freien Tag nicht teilnehmen kann.
BR-Sitzung außerhalb der Arbeitszeit
In § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG ist geregelt, dass BR-Mitgliedern Freizeitausgleich für BR-Tätigkeit außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit zu gewähren ist, soweit betriebsbedingte Gründe dies erfordern. Damit ist klargestellt, dass ein Verhinderungsfall allein wegen der zeitlichen Lage außerhalb der Arbeitszeit grundsätzlich nicht anzunehmen ist. Das BAG stellte klar, dass weder das wiederholte Aufsuchen der Betriebsstätte noch die Lage der BR-Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit (hier: Nachtschicht), einen Verhinderungsgrund darstellt (BAG v. 18.01.1989 - 7 ABR 89/87, AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972).
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/verhinderung_und_ladung_des_ersatzmitglieds.php#31
Erstellt am 25.01.2010 um 20:28 Uhr von DonJohnson
@erwin
Jo, das kenne ich - in der Tat.
In dem hier gelagerten Fall handelt es sich aber nicht um Schicht oder sonst etwas - es ist der freie Tag.
Dein Urteil in allen Ehren, aber IMHO hier nicht zutreffend was die Benennung eines EBRM an geht.
Sicherlich kann sie teilnehmen - aber fehlt entschuldigt, als wenn sie Urlaub hätte wenn sie nicht will (oder war es ein er? - egal).
Erstellt am 25.01.2010 um 21:00 Uhr von erwin
DJ,
sorry, wenn ich auch hier wiederspreche.
Wo bitte steht, dass außerhalb der Arbeitszeit unterschiedlich gewertet wird. Bitte freie Tage nicht mit EU vergleichen. Freie Tage sind ganz einfach Tage außerhalb der Arbeitszeit.
PS: >>>> In dem hier gelagerten Fall handelt es sich aber nicht um Schicht oder sonst etwas.
Das kann weder Du noch ich sagen, da wir beide den Koll. und den Grund nicht kennen.
Erstellt am 25.01.2010 um 21:07 Uhr von DonJohnson
@erwin
Na sag einmal....
ich sehe das durchaus anders:
5 Tage Woche - Firma 6 tage auf - rollierender freier Tag außerhalb Sonntag - und dann behauptest du allen ernstes, dass das kein Verhinderungsgrund wäre???
Ich bitte dich!!!
Erstellt am 25.01.2010 um 21:08 Uhr von DonJohnson
@erwin
Davon ab, dass das ja wohl keine betriebsbedingten Gründe sind, oder?
Erstellt am 25.01.2010 um 21:17 Uhr von erwin
DJ,
das BAG sagt, Schichtarbeit und die sich hieraus ergebenen Sachverhalt, dass man dann in seiner Freizeit zur BR Sitzung muss sind keine betreibsbedingten Gründe.
Siehe Urteil oben:
Weiter:
das was du hier selbst beschreibst ist doch ein Schichtthema oder zu mindest ein damit vergleichbares.
>>> 5 Tage Woche - Firma 6 tage auf - rollierender freier Tag außerhalb Sonntag
Schicht bedeutet ja nicht zwngsweise Tag/ Nacht usw.
Aber, das soll es zu diesem Thema/ dieser Farge nun auch von mir gewesen sein.
Vielleicht kommt so ein Fall ja einmal zum BAG, dann hätten wir es schwarz auf weiss welche Sicht die richtige ist. So lange werden wir wohl zwei verschiedene Sichten haben.
Erstellt am 25.01.2010 um 21:44 Uhr von DonJohnson
@erwin
Jo, das werden wir...
Erstellt am 25.01.2010 um 21:48 Uhr von hobster
Also vielen Dank nochmal für die zahlreichen Antworten
Also...ich möchte natürlich nicht teilnehmen sondern ich muss und das mach ich auch gerne.
Ich arbeite in einem Callcenter das Montag bis Freitag im Zeitraum 8 bis 20 Uhr geöffnet hat.
Mittwoch habe ich selbst immer frei, ich arbeite also immer Mo und Di sowie Do und Fr.
Bislang waren nie Mittwochs Sitzungen. Dieses mal ist es halt so daß wir Mittwoch Sitzung haben.
Und meine Frage war, ob ich die Fahrzeiten zur Arbeit als Zeitguthaben gutgeschrieben bekomme oder nur die reine Anwesendheitszeit für die BR-Sitzung (Bei uns geht alles auf Gleitzeit)
Geht nicht um Erstattung der Fahrkosten. Hab eh ein Jahresticket der Bahn.
Hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
Viele Grüße Hobster
Erstellt am 25.01.2010 um 22:11 Uhr von DonJohnson
Was ist der Grund dafür, dass es jetzt auf einem Mittwoch ist - ist es was dringendes?
Erstellt am 25.01.2010 um 22:26 Uhr von DonJohnson
was dennoch ncihts mit meiner Meinung bezüglich des Hinzuhiehen eines BRM zu tun hat
Erstellt am 26.01.2010 um 07:26 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn ein freier Tag kein verhinderungsgrund sein soll dann verstehe ich die Welt nicht mehr!!
Erstellt am 26.01.2010 um 13:29 Uhr von hobster
...irgendwie ist keine klare Antwort dabei....schade
Erstellt am 26.01.2010 um 14:04 Uhr von rainerw
@hobster
Eine klare Antwort ist wohl schon dabei, Du mußt sie nur erkennen und für Dich umsetzen.
Fakt ist, ist es unumgänglich das Du an der Sitzung teilnehmen mußt ist Dir die anfallende Zeit so gut zu schreiben das Du sie in Freizeit weider abgeltend kannst. Da die Fahrzeit nicht in Deinem eigenem Ermessen liegt und sich aus der Tätigkeit als Betriebsrat ergibt sind Dir diese Kosten zu erstatten. Hierbei mußt Du Dich an den Reisekostenrichtlinien eures Betriebes halten. Das ist Fakt. Alles andere hier genannte ist persönliche Interpretertion der einzelnen über die Rechtslage.
Probleme könntest Du bekommen wenn der AG dies streitig macht und Gerichte darüber entscheiden müssen. Hier Könntest Du in Erklärungsnot kommen wenn ihr Ersatzmitglieder habt und ein solches nicht geladen wurde an Deiner Stelle. Das dann ergehende Urteil ist leider in der Praxis dann immer im ermessen des Richters.
Erstellt am 27.01.2010 um 18:53 Uhr von hobster
Hallo RainerW
Danke für deine Antwort. Ich habe pendel mit dem Zug und habe ein Jahresticket. Mir geht es nicht um die Kosten für die Ersattung wie z.b. ein Einzelfahrticket zur Arbeitsstätte
Mir geht es um die Zeitgutschrift ob die mir zusteht.
Wir arbeiten auf Gleitzeit. Ich kann "gute" Stunden quasi auf meinem Gleitzeitkonto ansammeln.
Im Paragraph 44 steht: "Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden"
Das bezieht sich auf die Betriebsversammlungen. Da würde ich zuätzliche Wegezeigen wie Arbeitszeit vergütet bekommen.
Und ich möchte wissen ob ich die zusätzlichen Wegezeiten zur Betriebsratssitzung ebenfalls wie
Arbeitszeit vergütet bekomme.
Grüsse
Hobster
Erstellt am 27.01.2010 um 22:44 Uhr von rainerw
Erstellt am 01.02.2010 um 00:58 Uhr von hobster
Danke für die Antwort. Habe meinen Betriebsratschef informiert. Er meinte, bei BR-Sitzungen sei dies nicht der Fall. Nun weiss ich nicht mehr wie ich gegenargumentieren kann. Und nachlesen kann ich es wohl auch nicht...Verzweiflung---
Erstellt am 01.02.2010 um 02:36 Uhr von rainerw
Dann fangen wir noch mal von vorne an. Dazu nehme ich mal den Fitting, 24. Auflage:
§ 30 Rn 6, Seite 567. Wird in mehreren Schichten gearbeitet und gehören BRMitgl. verschiedene Schichten an, so wird jeweil für einen Teil der Mitglieder die Sitzung außerhalb der Arbeitszeit stattfinden müssen. In diesen Fällen haben BR Mitglieder nach § 37 Abs.3 Anspruch auf entscprechende bezahlte Arbeitsbefreiung oder, soweit dies nicht möglich ist, auf Vergütung der aufgewendeten Zeit.
Am Ende von Rn 6 wird auf § 40 Rn 44 f verwiesen.
Hier heist es unter anderem " Insbesondere hat der AG die erforderlichen Fahrtkosten zu tragen, die dem BR Mitglied im Rahmen seiner Amtsausübung entstehen.
Den Rest kannst Du Dir selber ja auch noch erlesen. Auch die Rn 48 solltest Du Dir dazu noch mal lesen.
Strittig ist oftmals die Frage wie das ganze bei Schichtfreizeit aussieht. Ein BRM hat ja auch das Recht an BR Sitzungen teilzunehmen wenn er Krank ist oder Urlaub hat; nur muß er dies ausdrücklich bei dem Einladenden kund tun. Schichtfreizeit wäre dann in diesem Fall dem Urlaub gleich zu stellen. Schau Dir mal unter den Link den ich gleich angebe auf der ersten Seite die rechte Spalte an.
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793
Fraglich ist für mich warum Du euren BRV Betriebsratschef nennst. Er ist nicht mehr und nicht weniger wie Du und kein Chef!!!!!!!!!! Zum Anderem ist er nicht für Deinen Lohn zuständig. Dieses mußt Du schon selber Regeln, und Notfalls einklagen.
Wenn ihr dies natürlich mal als Grundsatz mit dem AG geklärt haben wollt als Gremium, sollte ihr das Thema mal mit auf der Tagesordung unter den Punkt Vergütung nehmen.