Hallo das die zwei Nachtschichten wegen einer Betriebsratsitzung bezahlt werden müssen ist klar, aber wie sieht es mit den Nachschichtzuslägen aus? MfG Kleemann Wolfgang
Erstellt am 19.02.2007 um 23:30 Uhr von Catweazle hoffi1965, die Zuschläge müssen auch gezahlt werden. Allerdings entfällt der Steuerfreibetrag (25 %).