Erstellt am 24.01.2010 um 14:50 Uhr von nicoline
marcabc
hmmm, ich finde in der Wahlordnung nichts, was den WV zu Auskünften *verpflichtet*, aber da gibt es sicher größere Experten als mich! Was ist denn Deine Frage?
Erstellt am 24.01.2010 um 14:54 Uhr von DonJohnson
nicoline
Seine Frage war, ob der WV verpflichtet ist, Auskunft über Fragen zu Stützunterschriften und Wählerlisten zu erteilen, oder ob der WV diese Auskünfte einfach verweigern darf (ich vermute, dass der AG diese Infos haben möchte).
Weiterhin fragt er, ob es da ein Gesetz gibt ;-)
Erstellt am 24.01.2010 um 14:59 Uhr von Lotte
DJ,
hat Waf Dich nun als Dolmetscher engagiert? ;-))))
Ich dolmetsche auch mal: Nicoline will sicherlich wissen, was Marc denn genau zu den Stützunterschriften oder zur Wählerliste wissen möchte...;-)))
Erstellt am 24.01.2010 um 15:01 Uhr von nicoline
DJ
Du Dödel ;-)), ich kann lesen, aber das
*(ich vermute, dass der AG diese Infos haben möchte).*
hab ich in meiner manchmal unendlichen Naivität nicht vermutet ;-)))
Erstellt am 24.01.2010 um 15:02 Uhr von nicoline
Erstellt am 24.01.2010 um 15:08 Uhr von marcabc
Vielen Dank für die Reaktionen auf meine Frage. Es geht darum, dass ich mich als Gewerkschaftsloser gerne zur Betriebsratswahl stellen möchte. Dazu benötige ich die besagten Stützunterschriften. Hatte mich an jemanden aus dem Wahlvorstand gewandt um genaue Infos über Gestaltung der Liste, Anzahl der benötigten Unterschriften und der weiteren Vorgehensweise zu bekommen. Dieser hat mir jegliche Infos verweigert, da er diese, als IGM-Mitglied einem Gewerkschaftslosen nicht erteilen müsse.
Erstellt am 24.01.2010 um 15:10 Uhr von nicoline
marcbc
so in etwa habe ich mir das gedacht. Wieviel Mitarbeiter gibt es bei Euch im Betrieb?
Erstellt am 24.01.2010 um 15:14 Uhr von DonJohnson
Lotte
Nee, und da die WAF mich nciht mehr lieb hat, wird es soweit auch nie kommen ;-) Aber mal ehrlich, das hatte sie bis dato nciht gefragt ;-)
nicolie
Ich bin keiner, habe aber einen ;-))) Und beim nächsten mal bitte präziser fragen ;-)))
Erstellt am 24.01.2010 um 15:18 Uhr von Lotte
DJ,
"Und beim nächsten mal bitte präziser fragen "
Du bekommst gleich Schläge!!!
Nici,
ich halte ihn fest und Du darfst hauen...;-)))
Erstellt am 24.01.2010 um 15:19 Uhr von nicoline
DJ
*Ich bin keiner, habe aber einen ;-))) *
UUUUUUps, dann gibt es wohl regional unterschiedliche Bedeutungen! Nächstes mal schreibe ich Tüddelbüddel! ;-)))
*Und beim nächsten mal bitte präziser fragen ;-)))*
Sir, jawoll, Sir! ;-))))
Erstellt am 24.01.2010 um 15:21 Uhr von nicoline
Lotte
kannst ihn loslassen, hab heute meinen milden Tag, jeder bekommt bei mir 'ne zweite Chance! ;-)))
Erstellt am 24.01.2010 um 15:24 Uhr von DonJohnson
nicoline
Selbst icke??? Echt jroßzügich!!! Danke, wa!!!
Lotte
Na diese Außendarstellung geziemt sich IMHO nicht der eines BRM ;-)))
Erstellt am 24.01.2010 um 15:32 Uhr von erwin
marcabc
Dem Wahlvorstand doch einmal erklären, dass er in der Funktion "Wohlvorstand" neutral sein muss. Er draf hier also Gewerkschaftsmitglieder und Nichtgewerkschaftmitglieder nicht unterschiedlich behandeln, dass könnte sonst als verbotenen Wahlbeeinflussung ausgelegt werden und die Wahl anfechtbar machen.
Aber lese doch einmal hier:
BR-Whl 2010
http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/wahlvorstand/
oder hier:
Betriebsratswahl 2010 leicht gemacht!
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl
Aber, es gehört eben, leider nicht zu den Aufgaben, Nichtwissende "Wissend" zu machen. Da muss jeder Interessierte schon selbts dafür Sorge tragen.
Ja, Gewerkschaftsmitglieder werden hier von der Gewerkschaft unterstützt und beraten, dass ist ja auch einer der Aufgaben der Gewerkschaft und ihre Leute.
Aber der Wahlvorstand ist als Wahlvorstand neutral und solche Aussagen "Dieser hat mir jegliche Infos verweigert, da er diese, als IGM-Mitglied einem Gewerkschaftslosen nicht erteilen müsse." könnte man als beginnende Wahlbeeinflussung verstehen/ auslegen. Vor allem wenn er als Wahlvorstand bei Mitgliedern der Gewerkschaft anderst handelt. Das dürfte er nur als Gewerkschaftler. Also, ggf. den Koll. sagen, Mitgöliedern der Gewerkschaft gebe ich nachher in einer Sprechstunde für Gerwerkschaftsmitgliedern Auskunft, in der Funktion "Vertrauensmann der Gewerkschaft".
Er muss also darauf achten mit/ unetr welchem "Hut" er wleche Aussagen macht/ gibt.
Erstellt am 24.01.2010 um 15:42 Uhr von nicoline
erwin
wenn er als WV neutral sein soll, dann kann/muss er gar nicht mehr den Hut des Gewerkschafters aufsetzen, um eine Auskunft in der Funktion als Vertrauensmann zu geben, dann antwortet er allen das Gleiche, genau dann, wenn er gefragt wird!
marcabc
wenn der nicht neutrale WV Dir weiterhin keine Auskunft gibt, brauchst Du nur zu warten, bis die Wählerliste und das Wahlausschreiben aushängen, da findest Du dann alle benötigten Angaben und hast auch noch Zeit, Unterschriften zu sammeln.
Erstellt am 24.01.2010 um 15:55 Uhr von ridgeback
marcabc,
aus dem Wahlausschreiben sollten doch alle Informationen hervor gehen.
Erstellt am 24.01.2010 um 16:11 Uhr von Lotte
ridgeback,
ich ahne schreckliches...
DJ,
och, manchmal freuen sich doch die KollegInnen über handfeste Argumente...
Es gibt nette Theorien dazu, welchen Nutzen Außenstehende aus Konfliktsituationen ziehen...;-))
Erstellt am 24.01.2010 um 16:13 Uhr von erwin
nicoline
JA!
Doch er kann auch allen gleich antworten, ist nicht meine Aufgabe. Doch Gewerkschaftsmitglieder können sich an die Vertrauenspersonen der Gewerkschaft wenden.
Dann hält er später als Vertrauensperson der Gewerkschaft eine Sprechstunde ab und berät deren Mitglieder.
Damit ist die Neutralität im Amt gewahrt und die verständlichen Interessen der Gewerkschaft.
Ja, im Ergibnis wohl gleich, nur in der Ausführung etwas anders, aber rechtskonform.
ridgeback hat recht, aus dem Wahlausschreiben muss die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften hervorgehen.
Arbeitshilfe zur Bearbeitung des Wahlausschreibens
http://www.betriebsrat.com/images/symbol_rtf.gif
Erstellt am 24.01.2010 um 16:15 Uhr von nicoline
ridgeback
*aus dem Wahlausschreiben sollten doch alle Informationen hervor gehen.*
wenn es denn schon aushängt! ;-))
Erstellt am 24.01.2010 um 16:26 Uhr von nicoline
erwin
*Damit ist die Neutralität im Amt gewahrt und die verständlichen Interessen der Gewerkschaft.*
Was sind denn hier die verständlichen Interessen der Gewerkschaft?
Das durch generelle Auskunftsverweigerung möglichst keine andere Liste erscheint. Sehr bitterer Beigeschmack!
Erstellt am 24.01.2010 um 17:32 Uhr von erwin
nicoline
>>Das durch generelle Auskunftsverweigerung möglichst keine andere Liste erscheint. Sehr bitterer Beigeschmack!
Ja, aber so ist es. Die Gewerkschaften wollen ja ihre Situation in den Betrieben strärken. u.a. auch durch BR aus Gewerkschaftsmitgliedern. Denn dann können sie ihre Politik besser umsetzen. Weiter auch, jede Liste möchte die einzige oder stärkste sein. Daher handeln sie auch so, dass möglichst dieses Ziel erreicht wird.
Gewerkschaften wollen möglichst sich auch nur verständlicher weise für ihre Mitglieder einsetzen, da diese ihre Beitragszahler sind. Daher gibt es ja auch schon erste TV oder Teile in TV welche wirklich nur ihren Mitgliedern zu gute kommen. Dieses generell für alles zu erreichen scheitert ja nur daran, dass AG wiederum auch verständlich es möchten, dass TV wenn dann allen ihren AN im Betrieb zu gute kommen. Dieses auch, weil sie nicht unbedingt wollen, dass AN Mitglied in der Gewerkschaft werden/ sind, wegen des Thema Streikmöglichkeiten.
Erstellt am 24.01.2010 um 17:54 Uhr von Lotte
erwin,
wenn Gewerkschaftsmitglieder so agieren, wie Du es hier gerade vorgibst, dann finde ich sie im Amt eines WV fehl am Platz.
nicoline,
dann vielleicht lieber keine GewM als keine BRM in den WV...;-)))
Erstellt am 24.01.2010 um 18:00 Uhr von nicoline
erwin
Im weitesten Sinne wird als fundamentalistisch eine religiöse oder weltanschauliche Bewegung bezeichnet, die eine Rückbesinnung auf die Wurzeln einer bestimmten Religion oder Ideologie fordert,
******welche notfalls mit radikalen und teilweise intoleranten Mitteln durchgesetzt werden soll.*****
Lotte
dann lieber GANZ SICHER KEINE GewM!!!!!!!!!!
;-))
Erstellt am 24.01.2010 um 18:23 Uhr von Immie
@marcabc
Wenn das Wahlausschreiben hängt und du es immer noch nicht verstehst,
gehst du noch einmal zum Wahlvorstand.
Nur dieses Mal nimmst du zwei Kollegen deines "Vertrauens" mit, die auch nicht in der Gewerkschaft sind.
Dann fragst du noch einmal.
Sagt er dann wieder, das er dir keine Informationen gibt, weil du nicht in der Gewerkschaft bist, hast du Zeugen.
Und zur Not, wenn es mit dem Aufstellen lassen dann gar nicht funktioniert,
könnt ihr zu dritt die Wahl anfechten:-)
Erstellt am 24.01.2010 um 18:47 Uhr von DerAlteHeini
marcabc
Der Wahlvorstand hat die Betriebsratswahl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ordentlich abzuarbeiten, mehr nicht, er ist weder ein Auskunftsbüro noch für Beratung in Wahlfragen zuständig.
Alles was der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber über die stattfindende Betriebsratswahl wissen muss, ist dem Wahlausschreiben zu entnehmen.
Erstellt am 24.01.2010 um 18:54 Uhr von Lotte
Heini,
aber wenn jemand das Wahlausschreiben nicht versteht?
Erstellt am 24.01.2010 um 19:15 Uhr von nicoline
Lotte
dann muss man ihm nicht helfen, weil...... steht nicht in der Wahlordnung, gehört also nicht zu den Aufgaben und für das angestrebte Amt ist er dann wohl sowieso......... ;-(((((
Erstellt am 24.01.2010 um 20:42 Uhr von Immie
Dann wollen wir mal hoffen,
das der, der nicht erklärt,
sich auch nicht aufstellen lässt.
Weil der dann nur,
wenn er dann erklärt,
sich nur Gewerkschaftmitgliedern erklärt.
Erstellt am 24.01.2010 um 20:55 Uhr von nicoline
das würde ja, wenn, nur die betroffen machen, die nicht in der Gewerkschaft sind und verstößt dann ja, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht gegen die gewerkschaftlichen Interessen!
Erstellt am 25.01.2010 um 11:22 Uhr von marcabc
Danke nochmal für die Antworten. Bei uns hängt leider kein Schreiben aus. Man muß sich in dieses von besagtem Herrn Einblick gewähren lassen. Hätte ja sein können, dass ich mich auf ein Gesetz hätte berufen können. Leider wimmelt es im Betriebsrat von solchen Patrioten. Schade, denn das ist nicht Sinn und Zweck des Ganzen. Hab mich nun im Internet schlau gemacht. Trotzdem unglaublich, dass man bei Rückfragen im Betrieb auf eine Mauer stößt.
Erstellt am 25.01.2010 um 11:27 Uhr von Immie
...Man muß sich in dieses von besagtem Herrn Einblick gewähren lassen...
Dann wurde die Wahl noch nicht eingeleitet, oder bei euch läuft etwas so schief,
das es kaum noch zu ertragen ist.
Bei euch hängt kein Wahlausschreiben?
Wann soll die Wahl denn stattfinden?
Erstellt am 25.01.2010 um 11:41 Uhr von marcabc
@Immie
Ersteres trifft leider zu!
Bis nächste Woche kann man sich als Bewerber aufstellen lassen, die Wahlen sind im März.
Erstellt am 25.01.2010 um 12:43 Uhr von Immie
Nur noch mal zum mitschreiben...
Das Wahlausschreiben hängt nicht aus...
man muss zum WV und es sich zeigen lassen...
Woher weisst du und der Rest der AN das eine BR Wahl stattfindet?
Hast du einen Kollegen dem du vertraust und der Gewerkschaftsmitglied ist?
Erstellt am 25.01.2010 um 13:38 Uhr von Lotte
marcabc,
ja es gibt ein Gesetz, dass dem WV vorschreibt, dass er das Wahlausschreiben auszuhängen hat und nach Rechtsprechung des BAG in allen Betriebsteilen.
schau mal hier: http://www.verdi-bub.de/urteile/archivalt/betriebsratswahl_in_betrieb_mit_zahlreichen_betriebsstaetten_anfechtung_wegen_nichtaushang_des_wahlausschreibens/
und hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__3.html
Erstellt am 25.01.2010 um 17:39 Uhr von nicoline
@all
ich fasse es nicht! Vielleicht eine C...... Gewrkschaft? Ist ja unglaublich das Ganze!
marcabc
frag weiter, wenn Du Hilfe brauchst!