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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Herausgabe von Wählerlisten an den Arbeitgeber - ist der BR dazu verpflichtet?

A
anja30
Apr 2018 bearbeitet

Mein Arbeitgeber fordert aktuell vom BR die Wählerlisten der letzten BR-Wahl 2002. Wählerlisten, aus denen die Wahlbeteiligung erkennbar ist, werden wir mit Sicherheit nicht freiwillig herausgeben. Aber wie ist das mit den Listen der Wahlberechtigten. Darf er diese von uns fordern?

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Community-Antworten (2)

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Werner

19.07.2005 um 14:48 Uhr

Hallo Anja, Dein AG darf fordern was er will. Geben würde ich sie ihm aber nicht, ich sehe keinen rechtlichen Hintergrund der diese Forderung rechtfertigt. Was hat er denn gesagt warum er sie haben will?

FB
Frank B.

19.07.2005 um 15:33 Uhr

Weise doch mal deinen AG darauf hin, das die Wählerlisten von ihm stammen, denn der AG muss ja bekanntlich diese dem Wahlvorstand zur Verfügung stellen. Des weiteren sehe ich es genauso, die Frist zum Widerspruch ist abgelaufen. Ihr solltet auch welche ohne Notizen haben, diese kann er ja bei euch im BR- Büro einsehen!! Raus geben würde ich nichts!

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