Erstellung der Wählerliste - Erforderliche Auskünfte?
Liebe Kollegen! Wir möchten einen Betriebsrat Wählen, und haben vor 4 Wochen einen Wahlvorstand gewählt. Wir haben unsere Geschäftsleitung schon zweimal Schriftlich
darauf hingewiesen, dass der ordentlich gewählte Wahlvorstand gemäß §18 Abs. 1BetrVG die Wahl eines Betriebsrates unverzüglich durchzuführen hat. Dazu benötigen wir eine Wählerliste, doch unser AG scheint das nicht zu kümmern! Denn er meldet sich nicht. Habt Ihr einige Vorschläge für uns. Gruß Turgau!
Community-Antworten (2)
27.10.2006 um 09:43 Uhr
Hol dir für die BR Wahl die Gewerkschaft ins Boot, die kriegen das schnell hin. Ihr könnt den AG zwingen per Gerichtsbeschluss, ausserdem macht er sich der Wahlbehinderung schuldig. Also, schnellstens Rechtsbeistand durch Gewerkschaft.
28.10.2006 um 13:44 Uhr
Hi rolfo2 Danke für die info! Gruß Turgau!
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