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Frage zu Stützunterschriften

S
spike2006
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Hier ein Farge zu den Stützunterschriften !

§ 14 abs. 4 spricht ja von einen zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer

Bei uns sind zur Zeit 445 Abrbeitnehmer und 20 Leiharbeiter ( länger als 3 Monate eingesetzt ) beschäftigt !

Sind es jetzt nun 23 Stüzunterschriften oder ( mit Leiarbeiter ) 24 ?

Danke euch im Voraus

Mfg

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Community-Antworten (3)

S
Solarkrieger

26.02.2010 um 13:18 Uhr

wenn du ganz sicher gehen willst, sammelst du lieber ein paar Unterschriften mehr (etwa 30) und du bist auf der sicheren Seite

S
spike2006

26.02.2010 um 13:20 Uhr

Ja ich muss es aber im Wahlauschreiben angeben wieviel benötigt werden !

Hatte sowieso vor für meine Liste ca 35 zu sammeln

N
nicoline

26.02.2010 um 16:55 Uhr

spike2006 "jeder Wahlvorschlag muss von 1/20 der Gesamtzahl der wahlberechtigten AN unterzeichnet sein." => so der Gesetzestext. Zu den wahlberechtigten AN gehören auch die LA, also: in das Wahlausschreiben gehört die Zahl 24!!!

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