Frage zu Stützunterschriften
Hallo
Hier ein Farge zu den Stützunterschriften !
§ 14 abs. 4 spricht ja von einen zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer
Bei uns sind zur Zeit 445 Abrbeitnehmer und 20 Leiharbeiter ( länger als 3 Monate eingesetzt ) beschäftigt !
Sind es jetzt nun 23 Stüzunterschriften oder ( mit Leiarbeiter ) 24 ?
Danke euch im Voraus
Mfg
Community-Antworten (3)
26.02.2010 um 13:18 Uhr
wenn du ganz sicher gehen willst, sammelst du lieber ein paar Unterschriften mehr (etwa 30) und du bist auf der sicheren Seite
26.02.2010 um 13:20 Uhr
Ja ich muss es aber im Wahlauschreiben angeben wieviel benötigt werden !
Hatte sowieso vor für meine Liste ca 35 zu sammeln
26.02.2010 um 16:55 Uhr
spike2006 "jeder Wahlvorschlag muss von 1/20 der Gesamtzahl der wahlberechtigten AN unterzeichnet sein." => so der Gesetzestext. Zu den wahlberechtigten AN gehören auch die LA, also: in das Wahlausschreiben gehört die Zahl 24!!!
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