Hallo

Hier ein Farge zu den Stützunterschriften !

§ 14 abs. 4 spricht ja von einen zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer

Bei uns sind zur Zeit 445 Abrbeitnehmer und 20 Leiharbeiter ( länger als 3 Monate eingesetzt ) beschäftigt !

Sind es jetzt nun 23 Stüzunterschriften oder ( mit Leiarbeiter ) 24 ?

Danke euch im Voraus

Mfg