Hier ein Farge zu den Stützunterschriften !
§ 14 abs. 4 spricht ja von einen zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer
Bei uns sind zur Zeit 445 Abrbeitnehmer und 20 Leiharbeiter ( länger als 3 Monate eingesetzt ) beschäftigt !
Sind es jetzt nun 23 Stüzunterschriften oder ( mit Leiarbeiter ) 24 ?
Danke euch im Voraus
Mfg