Bei uns im Betrieb arbeiter Abrufkräfte mit mindestens 1 Stunde. In der Regel arbeiten Sie Donnerstag und Freitag, immer ca. 6 Stunden.
Nun will der AG im Dezember die Arbeiten vom 24 und 25.12 auf den 22 und 23 vorverlegen ( wegen der Feiertage )
wir sind der Meinng das das nicht so einfach geht und der AG dann alle 4 Tage bezahlen muss.
Vom AG erhielten wir folgendes
"Die Aushilfen im Versand sind als Abrufkräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 1 Stunde angestellt."

Wie seht ihr das?