Betriebsausschuss
Im Ausschuss muss ja der Vorsitzende und Stellv. sein. Wenn beide nicht im Unternehmen sind kann der Ausschuss trotzdem Kündigungen und Einstellungen bearbeiten. Oder muss einer der beiden da sein.
Also, deutlicher, BR-Vorsitz und Stellvertretung in Urlaub. Nachrücker sind da und gewählt. können die 5 nun rechtssicher personelle Angelegenheiten gem. § 99 BetrVG und Anhörungen gem. § 102 bearbeiten, also den Angelegenheiten zustimmen und/oder widersprechen?
Community-Antworten (8)
27.11.2020 um 11:19 Uhr
Grundsätzlich sollten Ersatzmitglieder gewählt sein. Und die kommen halt zum Einsatz, wenn 2 Personen nicht da sind.
27.11.2020 um 12:54 Uhr
Der Ausschuss ist überhaupt nicht berechtigt über Einstellungen oder Entlassungen zu entscheiden. Das müsste ausdrücklich per Mehrheitsbeschluss festgelegt sein.
27.11.2020 um 13:08 Uhr
wäre die Frage, was "bearbeiten" bedeutet. Der BA kümmert sich um die Vorbereitungen für die Sitzungen. Also Infos einholen etc. ... ob also Beschlüsse gemeint sind?
27.11.2020 um 14:18 Uhr
Also, deutlicher, BR-Vorsitz und Stellvertretung in Urlaub. Nachrücker sind da und gewählt. können die 5 nun rechtssicher personelle Angelegenheiten gem. § 99 BetrVG und Anhörungen gem. § 102 bearbeiten, also den Angelegenheiten zustimmen und/oder widersprechen?
27.11.2020 um 14:37 Uhr
Natürlich. Es muss nur jemand vorgesehen sein, wer die Vertretung als Stellverteter*in der Stellvertretung macht und die Sitzung leitet. Wir haben einen Rechtssicheren Beschluss über eine Vertretungsfall für solche Fälle gemacht. Somit sind wir für solche Fälle abgesichert.
27.11.2020 um 17:06 Uhr
Wenn es an den BA übertragen ist kann er auch ohne Vorsitz die Angelegenheiten rechtssicher bearbeiten.
28.11.2020 um 10:29 Uhr
Das ist der Knackpunkt. Gab es jemals einen Beschluss, dass der Ausschuss diese Dinge erledigen darf? Auch wenn ihr es bisher gemacht habt, muss es nicht korrekt sein - mit oder ohne BRV.
Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass Kündigungen immer in den BR-Sitzungen behandelt werden sollten. So viel Zeit muss sein.
28.11.2020 um 11:08 Uhr
Bin mir nicht sicher, aber vielleicht hilft folgendes Urteil weiter. https://openjur.de/u/102064.html
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