W.A.F. LogoSeminare

Betriebsausschuss

T
Thunfisch
Nov 2020 bearbeitet

Im Ausschuss muss ja der Vorsitzende und Stellv. sein. Wenn beide nicht im Unternehmen sind kann der Ausschuss trotzdem Kündigungen und Einstellungen bearbeiten. Oder muss einer der beiden da sein.

Also, deutlicher, BR-Vorsitz und Stellvertretung in Urlaub. Nachrücker sind da und gewählt. können die 5 nun rechtssicher personelle Angelegenheiten gem. § 99 BetrVG und Anhörungen gem. § 102 bearbeiten, also den Angelegenheiten zustimmen und/oder widersprechen?

26808

Community-Antworten (8)

C
celestro

27.11.2020 um 11:19 Uhr

Grundsätzlich sollten Ersatzmitglieder gewählt sein. Und die kommen halt zum Einsatz, wenn 2 Personen nicht da sind.

K
kratzbürste

27.11.2020 um 12:54 Uhr

Der Ausschuss ist überhaupt nicht berechtigt über Einstellungen oder Entlassungen zu entscheiden. Das müsste ausdrücklich per Mehrheitsbeschluss festgelegt sein.

C
celestro

27.11.2020 um 13:08 Uhr

wäre die Frage, was "bearbeiten" bedeutet. Der BA kümmert sich um die Vorbereitungen für die Sitzungen. Also Infos einholen etc. ... ob also Beschlüsse gemeint sind?

T
Thunfisch

27.11.2020 um 14:18 Uhr

Also, deutlicher, BR-Vorsitz und Stellvertretung in Urlaub. Nachrücker sind da und gewählt. können die 5 nun rechtssicher personelle Angelegenheiten gem. § 99 BetrVG und Anhörungen gem. § 102 bearbeiten, also den Angelegenheiten zustimmen und/oder widersprechen?

E
Erbsenzähler

27.11.2020 um 14:37 Uhr

Natürlich. Es muss nur jemand vorgesehen sein, wer die Vertretung als Stellverteter*in der Stellvertretung macht und die Sitzung leitet. Wir haben einen Rechtssicheren Beschluss über eine Vertretungsfall für solche Fälle gemacht. Somit sind wir für solche Fälle abgesichert.

M
Moreno

27.11.2020 um 17:06 Uhr

Wenn es an den BA übertragen ist kann er auch ohne Vorsitz die Angelegenheiten rechtssicher bearbeiten.

K
kratzbürste

28.11.2020 um 10:29 Uhr

Das ist der Knackpunkt. Gab es jemals einen Beschluss, dass der Ausschuss diese Dinge erledigen darf? Auch wenn ihr es bisher gemacht habt, muss es nicht korrekt sein - mit oder ohne BRV.

Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass Kündigungen immer in den BR-Sitzungen behandelt werden sollten. So viel Zeit muss sein.

D
DummerHund

28.11.2020 um 11:08 Uhr

Bin mir nicht sicher, aber vielleicht hilft folgendes Urteil weiter. https://openjur.de/u/102064.html

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Vertretungsberechtigt ggü. Geschäftsleitung

Älter

bei der Wahl zum Betriebsausschuss wurde durch das Wahlergebnis eine Reihenfolge der Vertretungsberechtigten Mitglieder ggü. der Geschäftsleitung festgelegt und in die Geschäftsordnung aufgenommen. Na

Betriebsausschuss Wichtig - wenn ein Mitglied des Betriebsausschuss gegen die Einstellung stimmt, geht dann die Beschlussfassung nochmal in den Betriebsrat?

Älter

Hallo Zusammen Hab mal ne Frage zum Betriebsausschuss . Wir haben heute einen Termin um 10 Uhr . Wir wollen uns heute über 2 Einstellung unterhalten . Was würde passieren wenn ein Mitglied d

Mitglied im Betriebsausschuss legt sein Amt nieder - Was nun?

Älter

Hallo, ein BR-Mitglied hat sein Amt niedergelegt und er war auch Mitglied im Betriebsausschuss. Wir hatten bereits ein beratendes Ohr im Betriebsausschuss, wie ist es nun. Wie müssen wir uns nun ver

Kündigung Betriebsausschuss Mitglied - einfache Mehrheit oder ist die 75% Mehrheit erforderlich?

Älter

Ein Mitglied im Betriebsausschuss soll abgewählt werden, da unser BRV nicht mehr mit diesem BR-Mitglied zusammenarbeiten möchte. Nun meine Frage: Reicht dafür die einfache Mehrheit oder ist die 75% Me

Betriebsausschuss - bis jetzt noch keine einzige Sitzung?

Älter

Ich bin im Betriebsrat mit 17 Mitgliedern. Das Gremium ist vor einem Jahr gewählt worden. Ordnungsgemäß haben wir auch einen Betriebsausschuss gewählt. Er hatte aber bis jetzt noch keine einzige Sitzu