Erstellt am 27.11.2020 um 10:19 Uhr von celestro
Grundsätzlich sollten Ersatzmitglieder gewählt sein. Und die kommen halt zum Einsatz, wenn 2 Personen nicht da sind.
Erstellt am 27.11.2020 um 11:54 Uhr von Kratzbürste
Der Ausschuss ist überhaupt nicht berechtigt über Einstellungen oder Entlassungen zu entscheiden. Das müsste ausdrücklich per Mehrheitsbeschluss festgelegt sein.
Erstellt am 27.11.2020 um 12:08 Uhr von celestro
wäre die Frage, was "bearbeiten" bedeutet. Der BA kümmert sich um die Vorbereitungen für die Sitzungen. Also Infos einholen etc. ... ob also Beschlüsse gemeint sind?
Erstellt am 27.11.2020 um 13:18 Uhr von Thunfisch
Also, deutlicher, BR-Vorsitz und Stellvertretung in Urlaub. Nachrücker sind da und gewählt.
können die 5 nun rechtssicher personelle Angelegenheiten gem. § 99 BetrVG und Anhörungen gem. § 102 bearbeiten, also den Angelegenheiten zustimmen und/oder widersprechen?
Erstellt am 27.11.2020 um 13:37 Uhr von Erbsenzähler
Natürlich. Es muss nur jemand vorgesehen sein, wer die Vertretung als Stellverteter*in der Stellvertretung macht und die Sitzung leitet.
Wir haben einen Rechtssicheren Beschluss über eine Vertretungsfall für solche Fälle gemacht. Somit sind wir für solche Fälle abgesichert.
Erstellt am 27.11.2020 um 16:06 Uhr von moreno
Wenn es an den BA übertragen ist kann er auch ohne Vorsitz die Angelegenheiten rechtssicher bearbeiten.
Erstellt am 28.11.2020 um 09:29 Uhr von Kratzbürste
Das ist der Knackpunkt. Gab es jemals einen Beschluss, dass der Ausschuss diese Dinge erledigen darf?
Auch wenn ihr es bisher gemacht habt, muss es nicht korrekt sein - mit oder ohne BRV.
Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass Kündigungen immer in den BR-Sitzungen behandelt werden sollten. So viel Zeit muss sein.
Erstellt am 28.11.2020 um 10:08 Uhr von Dummerhund
Bin mir nicht sicher, aber vielleicht hilft folgendes Urteil weiter.
https://openjur.de/u/102064.html