Im Ausschuss muss ja der Vorsitzende und Stellv. sein. Wenn beide nicht im Unternehmen sind kann der Ausschuss trotzdem Kündigungen und Einstellungen bearbeiten. Oder muss einer der beiden da sein.


Also, deutlicher, BR-Vorsitz und Stellvertretung in Urlaub. Nachrücker sind da und gewählt.
können die 5 nun rechtssicher personelle Angelegenheiten gem. § 99 BetrVG und Anhörungen gem. § 102 bearbeiten, also den Angelegenheiten zustimmen und/oder widersprechen?