Hallo Kollegen,

brauche mal eure Hilfe,

bei uns Betriebsausschuss sind 5 Mitglieder, der Vorsitzende sein Stellvertreter und drei BR Mitglieder. Wir haben drei Freistellungen. Folgendes ist passiert: Der Vorsitzende hat sein Amt niedergelegt der dann neu gewählt wurde, sowie der zweite und die dritte Freistellung.
Muss der Betriebsausschuss neu gewählt werden oder gilt hier die Nachrücker Regelung?
Wenn hier die Nachrücker Regelung gilt würde der dritte Freigestellte nicht in den Betriebsausschuss kommen, was unserer Meinung nach nicht gut wäre.

Danke im Voraus