Durch Betriebszusammenlegung gibt es bei uns Neuwahlen wo wir dann noch 9 Betriebsratsmitglieder sind. Ich habe gelesen das man ab 9 Betriebsratsmitglieder einen Betriebsratsausschuss bilden soll.
Muss mann diesen bilden oder kann mann diesen bilden wie ist hier die rechtliche Grundlage.