Betriebsausschuss - muss oder kann?
Durch Betriebszusammenlegung gibt es bei uns Neuwahlen wo wir dann noch 9 Betriebsratsmitglieder sind. Ich habe gelesen das man ab 9 Betriebsratsmitglieder einen Betriebsratsausschuss bilden soll. Muss mann diesen bilden oder kann mann diesen bilden wie ist hier die rechtliche Grundlage.
Community-Antworten (1)
01.12.2006 um 10:01 Uhr
So ist es - siehe BetrVG § 27
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