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Übernahme JAV

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Pinkpanther
Jan 2018 bearbeitet

Jugendvetreter technisch wird nicht übernommen, Azubi kaufmännisch (kein JAV) wird übernommen.... habt ibr einen Rat für ein Vorgehen bzw einen Ansatz zur Diskussion mit dem Ag?

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Community-Antworten (7)

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wahlvst

03.04.2012 um 15:17 Uhr

Ja, ins BetrVG § 78a schauen!

§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen. (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.

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Kulum

03.04.2012 um 15:20 Uhr

Hat der JAVi die Übernahme nach 78a BetrVG verlangt?

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Peanuts

03.04.2012 um 15:38 Uhr

"Hat der JAVi die Übernahme nach 78a BetrVG verlangt?"

Konkret muss die völlig berechtigte Frage lauten: "Hat der JAV die Übernahme in ein unbefristetes AV fristgerecht & schriftlich verlangt?".

Anzuraten ist, dass man seinen Anspruch zum spätest möglichen Zeitpunkt geltend macht und nicht schon Wochen vorher.

Gibt es einen TV, welcher die Übernahme von Azubis grundsätzlich regelt?

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Pinkpanther

03.04.2012 um 16:32 Uhr

hab nachgelesen!:-) aber darin steht ja mein beschriebener fall nicht! mir ist vollkommen klar dass jav das beantragen muss! aber der konkrete fall: jav mitglied hat mitteilung dass keine ünername beabsichtigt ist. und die frage ist ja wenn in seinem erlernten beruf nix frei ist in der firma, ein kaufmännischer ja !

L
Lexipedia

03.04.2012 um 17:10 Uhr

@ Pinkpanther

Gibt es bei euch keinen Unterschied zwischen kaufmännisch und technisch? Wir bilden auch verschiedene Berufe aus und ein Ausgelernter kann nur seine gelernte Richtung ausüben!

Wenn nichts technisches Da ist geht es wohl nicht. Wir können ja auch keinen Kochgeselle als Laborant oder Industriekaufmann arbeiten lassen. Also lass die Kirche im Dorf, wenn es nicht geht geht es nicht!

P
Petrus

03.04.2012 um 17:11 Uhr

@pinkpanther: Die Antwort hast Du doch schon: Der JAVi beantragt die Übernahme nach §78a. Punkt. Den Rest klärt hier niemand im Forum, sondern das ArbG, falls_der_ArbGeb_klagt.

Und ihr als BR könnt euch ja schonmal umschauen, ob wirklich nichts frei ist: Kein Leiharbeiter im Betrieb? Kein befristet Beschäftigter, dessen Vertrag zum Ende der Ausbildungszeit ausläuft? Fluktuation? Neue Aufträge in Sicht? Könnte der JAVi die andere Tätigkeit auch ausüben? Natürlich nicht vorab verraten, nur sammeln...

G
gironimo

03.04.2012 um 17:29 Uhr

sehe ich auch so -

die Tatsache, dass der AG pauschal niemand übernehmen will, heißt ja nicht, dass er eine Stelle findet, wenn der JAVi es verlangt.

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