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JAV Übernahme - Schreiben Arbeitgeber

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Nillo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Azubi der Jugendvertretung hat ein Schreiben bekommen, dass er nach der Ausbildung nicht (weder befristet noch unbefristet) übernommen werden kann. Das Schreiben ging auch fristgerecht mehr als 3 Monate vor Ende der Ausbildung bei ihm ein. Nun sind aber andere Auszubildende, die nicht in der JAV sind, befristet übernommen worden.

Müssen JAV-Mitglieder nicht bevorzugt übernommen werden, auch wenn es sich dabei nur um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt?

8.15205

Community-Antworten (5)

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rolfo

15.05.2009 um 17:13 Uhr

Guckst du § 78 a Ziff 2 BetrVG Der Azubi muss innnerhalb der letzten 3 Monate seines Ausbildungsverhältnisses schriftlich beim Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangen.

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Nillo

15.05.2009 um 17:18 Uhr

Ich kenne den Absatz, allerdings steht im gleichen Paragraphen:

(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.

... und genau das ist ja geschehen. Deshalb frage ich.

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nicoline

15.05.2009 um 17:22 Uhr

Nillo hat der JAV Azubi fristgerecht einen Antrag nach § 78a BetrVG auf Übernahme gestellt? Wenn nicht, sofort nachholen, sofern noch Zeit dazu ist!

§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.

Das hat der AG jetzt getan. Nimmt der JAV Azubi das kommentarlos hin, ist er raus aus dem Betrieb!!!!!

(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet._

Der AG kann dann nur vor Gericht feststellen lassen, dass das AV nicht begründet wurde, oder beantragen, dass es aufgelöst wird Dafür muß er aber ziemlich hohe Hürden überwinden. Unbedingt zur Gewerkschaft oder zum Anwalt gehen, wenn der BR nicht in der Lage ist zu helfen!!!!!!

Und ja, JAV Mitglieder haben immer Vorrang!

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Nillo

15.05.2009 um 17:39 Uhr

Die Ausbildung endet erst am 30.09.2009. Das heißt, dass der Antrag erst ab dem 30.06. gestellt werden kann...

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nicoline

15.05.2009 um 18:24 Uhr

Nillo na um so besser, dann ist ja noch Zeit und von dem Schreiben des AG erstmal gar nicht beeindrucken lassen. ;-))

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