Hallo, ein Azubi der Jugendvertretung hat ein Schreiben bekommen, dass er nach der Ausbildung nicht (weder befristet noch unbefristet) übernommen werden kann. Das Schreiben ging auch fristgerecht mehr als 3 Monate vor Ende der Ausbildung bei ihm ein. Nun sind aber andere Auszubildende, die nicht in der JAV sind, befristet übernommen worden.

Müssen JAV-Mitglieder nicht bevorzugt übernommen werden, auch wenn es sich dabei nur um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt?