Eine MA (BRV) einer GmbH im Gesundheitswesen wurde mal als Sekretärin eingestellt. Aufgrund eines Betriebsübergangs ist sie jetzt in der Patientenaufnahme sowie an der Rezeption tätig. Nun sollen 3 weitere Arzthelferinnen befristet für 12 Monate mit Option auf Weiterbeschäftigung eingestellt werden. Aufgrund ihres großen Interesses hat die MA gegenüber der Personalleitg. bekundet, dass sie auch gerne als Arzthelferin im Unternehmen eingesetzt werden möchte. Die PL zeigte sich sehr erfreut und bat der Ordnung halber um eine schriftliche Kurzbewerbung für das Auswahlverfahren. Entsprechende Fortbildungen sollen erfolgen. Die MA erhält aber lt. ihrem AV ein etwas höheres Gehalt als für die neu einzustellenden Arzthelferinnen vorgesehen ist. Könnten sie aufgrund ihrer Bewerbung am Ende fin. Nachteile erleiden?
Ergänzung: Die MA soll dann je nach Bedarf in der Patientenaufnahme, an der Rezeption oder als Arzthelferin tätig sein.