Erstellt am 14.08.2010 um 01:31 Uhr von sueton
Moin Fraumulle !
Dieses Prozedere geht m.E. nur über eine Änderungskündigung und da ist der BR in der Mitbestimmung.
Grüsse,sueton
Erstellt am 14.08.2010 um 10:05 Uhr von Lotte
Fraumulle,
eine Schwerbehinderung ist an sich noch kein Grund für eine Versetzung.
Die Ansprüche eines schwerbehinderten Menschen gegen seinen AG sind im SGB IX geregelt. Hier sind insbesodere die §§ 81 und 84 interessant, wobei § 84 (2) auch für KollegInnen ohne Schwerbehinderung gelten
Eine Umsetzung ohne Einwilligung des Betroffenen und ohne Zustimmung des Integrationsamtes und des BR, geht hier nicht.
Die Kollegin kann sich auch ratsuchend an das Integrationsamt wenden, die müssten eigentlich bei Schwierigkeiten sowieso vom AG eingeschaltet werden, was aber häufig unterlassen wird.
Erstellt am 14.08.2010 um 13:14 Uhr von pfeilenbogen
Ergänzed zu Lotte noch die Hinweise, auch Änderungskündigungen unterliegen dem § 85 ff SGB IX. Eine Missachtung der besonderen Rechte der Schwerbehinderten und der Pflichten des AG aus dem SGB IX bringt dann auch noch den § 1 AGG mit ins Spiel.
Ist euere SBV schon eingebunden? Diese müsste schon vom AG längst gem. § 84 (1) und § 95 (2) eingebunden sein, denn die geplante Aktion des AG kann man sehr wohl als mögliche Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses ansehen. Denn hier wird ja zu mindest das zZt. bestehende gefährdet, da ja eine Änderungskündigung ansteht. Auch könnten hier die Gründe in der Behinderung liegen.
Bitte auch daran denken, die Koll. über die möglichen Folgen einer Ablehnung einer vom AG angestrebten/ angebotenen Änderungskündgung hinweisen, also die dann ggf. drohende Beendigungskündigung. Daher Ändrungskündigung unter Vorbehalt annehmen, dann zum Anwalt und Kündigungsschutzklage erheben.
Als BR schon einmal sich schlau machen welche Ablehnungsgründen gegeben sind. Verstoß gegen Gesetze usw.
Hoffentlich hat die Koll. einen Arbeitsrechtschutz (via. gewerkschaft oder priv. Versicherung), denn in der 1. Instanz muss sie ja die Kosten selbst tragen, egal wie es ausgeht.
Erstellt am 15.08.2010 um 01:06 Uhr von mainpower
Hallo,
vieleicht soll sie umgesetzt werden weil der neue Arbeitsplatz ihrer behinderung gerecht wird?? Von den Lohneinbussen abgesehen könnte das doch auch ein Grund für die Umsetzung sein.
Erstellt am 15.08.2010 um 08:51 Uhr von ridgeback
@mainpower,
hatte ich auch überlegt, allerdings wäre dann der BR mit einbezogen. (BEM)
Erstellt am 16.08.2010 um 18:00 Uhr von Niemand
Eine Änderungskündigung eines schwerbehinderten AN ist sowieso erst mal nichtig so lange das Integrationsamt nicht zugestimmt hat.