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Gleichbehandlung / Lohngerechtigkeit - was passiert mit Zulagen nach Umsetzungen bzw. Änderung der Tätigkeiten?

D
Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

mal wieder was kniffliges :-) Bei uns gibt es eine Abteilung, in der jeweils zwei MA pro Schicht beschäftigt sind - einer davon war bis Ende 2005 Schichtführer und hat (Einzelvertraglich ausgehandelt, hier aber alle Schichtführer gleich) SF-Zuschläge erhalten, der andere MA eben nicht. Durch den Abt.Ltr. wurden nun (weil wohl einige Koll. nicht mit dem Anderen zusammen arbeiten wollten oder konnten) mit Jan.06 Umsetzungen vorgenommen, die zur Folge haben, daß es a) keine Schichtführer mehr gibt (alle sind nun von den Aufgaben her gleichgestellt) und damit b) manche nun ungerechtfertigt (?) mehr verdienen als die Anderen - den SF-Zuschlag kann man den Betreffenden ja nicht einfach wegnehmen. Was kann der BR hinsichtlich "Gleichbehandlung"/"Lohngerechtigkeit" tun?

mfg Dirk

3.61201

Community-Antworten (1)

O
otto

01.02.2006 um 01:48 Uhr

Guten Abend Dirk, juristisch sehe ich hier überhaupt keinen Ansatzpunkt für den BR. Die Hierarchieebne "Schichtführer" wurde abgeschafft. Also hat kein betroffener Mitarbeiter mehr einen Anspruch auf diese Zulage. Die bisherigen Schichtführer erhalten ihre Zulage weiter (sozialer Besitzstand). Niemand wird - rechtlich - benachteiligt. Wie will/soll der BR mit dem Gleichbehandlungsprinzip argumentieren? Man kann nur Gleiches mit Gleichen vergleichen. Da die Ausgangspositionen ungleich waren, wird das nicht "greifen". Nach meiner Meinung kann der BR nur argumentieren, die vermeintliche Ungleichbehandlung würde den Betriebsfrieden stören. Tut sie das? "Lohngerechtigkeit" ist keine juristische Dimension. Mit Bedauern otto

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