Erstellt am 18.10.2012 um 10:22 Uhr von gironimo
Da wäre natürlich zunächst einmal der BR des Verleihers gefordert.
Ansonsten können sich Ansprüche aus den Tarifen ergeben.
siehe auch:http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/2012/07/2012-07-06-Gutachten-Tarifvertrag-kann-Mitbestimmungsrechte-bei-Leiharbeit-erweitern.php
Erstellt am 18.10.2012 um 13:38 Uhr von rkoch
Die Frage wäre auch, von WELCHEM Tarifvertrag Du redest. Neben den TV der LA-Unternehmen, für die (wie gironomo schon sagt) die BR der Verleiher zuständig sind, haben ja IGM und (denke ich zumindest) IGBCE auch TV abgeschlossen, welche Wirkung auf die ENTleihunternehmen erzielen. z.B. wird da im TV IGM geregelt, dass LA nicht an Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden dürfen u.ä.
Insofern: von was ist die Rede?