Umsetzung des neuen Gesetzes für Leiharbeitnehmer
Hallo, könnt Ihr uns Infos geben nach welchem Paragraph der BR verpflichtet ist die neue Tarifumsetzung für unsere Leiharbeitnehmer einzusehen bzw. durchzusetzen. Schon mal danke für Eure Hilfe.
Silke
Community-Antworten (2)
18.10.2012 um 12:22 Uhr
Da wäre natürlich zunächst einmal der BR des Verleihers gefordert.
Ansonsten können sich Ansprüche aus den Tarifen ergeben.
18.10.2012 um 15:38 Uhr
Die Frage wäre auch, von WELCHEM Tarifvertrag Du redest. Neben den TV der LA-Unternehmen, für die (wie gironomo schon sagt) die BR der Verleiher zuständig sind, haben ja IGM und (denke ich zumindest) IGBCE auch TV abgeschlossen, welche Wirkung auf die ENTleihunternehmen erzielen. z.B. wird da im TV IGM geregelt, dass LA nicht an Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden dürfen u.ä.
Insofern: von was ist die Rede?
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