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Umsetzung des neuen Gesetzes für Leiharbeitnehmer

S
Silke
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, könnt Ihr uns Infos geben nach welchem Paragraph der BR verpflichtet ist die neue Tarifumsetzung für unsere Leiharbeitnehmer einzusehen bzw. durchzusetzen. Schon mal danke für Eure Hilfe.

Silke

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

18.10.2012 um 12:22 Uhr

Da wäre natürlich zunächst einmal der BR des Verleihers gefordert.

Ansonsten können sich Ansprüche aus den Tarifen ergeben.

siehe auch:http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/2012/07/2012-07-06-Gutachten-Tarifvertrag-kann-Mitbestimmungsrechte-bei-Leiharbeit-erweitern.php

R
rkoch

18.10.2012 um 15:38 Uhr

Die Frage wäre auch, von WELCHEM Tarifvertrag Du redest. Neben den TV der LA-Unternehmen, für die (wie gironomo schon sagt) die BR der Verleiher zuständig sind, haben ja IGM und (denke ich zumindest) IGBCE auch TV abgeschlossen, welche Wirkung auf die ENTleihunternehmen erzielen. z.B. wird da im TV IGM geregelt, dass LA nicht an Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden dürfen u.ä.

Insofern: von was ist die Rede?

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