Erstellt am 11.01.2010 um 00:06 Uhr von mainpower
Hallo,
schlage mal in der Arbeitsstättenverordnung nach.
Erstellt am 11.01.2010 um 07:27 Uhr von Magoom
Hallo,
leider sind in der Arbeitsstättenverordnung nur Richtwerte angegeben, die auch über- bzw. unterschritten werden dürfen, wenn die Art des Betriebes eine Einhaltung nicht ermöglicht.
Die Sicherheitsfachkraft Euers Unternehmens müßte Dir hierzu eine Auskunft geben können. In Tarifverträgen sind dann Erschwernispausen regelt, wenn die Grenzwerte übersritten werden.
Hier mal ein kleiner Auszug:
Zitat:
Richtlinie ASR 6/1,3
1 Begriffe
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in ° Celsius.
2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
a) bei überwiegend sitzender Tätigkeit
+ 19 °C
b) bei überwieg. nicht sitzender Tätigkeit
+ 17 °C
c) bei schwerer körperlicher Arbeit
+ 12 °C
d) in Büroräumem
+ 20 °C
e) in Verkaufsräumen
+ 19 °C
Zitat Ende