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Kündigunsschutz ab bestimmtem Alter?

W
Wüstenfuchs
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit diesem Jahr Betriebsrat in unserem Unternehmen (Baustoffhandel). Uns stehen wieder winterbedingte Entlassungen bevor, wobei Kollegen über Winter entlassen und bis spätestens 1. April wieder eingestellt werden. Diese Garantie bekommen sie schriftlich vom Chef. Es geht immer der Reihe nach, so daß ein Kollege frühestens nach 2 oder 3 Jahren erneut gehen muß. Es ändert sich auch nichts am Gehalt, Urlaub oder sonstigem. Auch die Betriebszugehörigkeit wird weiter angerechnet. Ein Kollege ist nicht damit einverstanden, daß er in diesem Jahr dran ist. Er ist 56 und meint, daß es einen altersbedingten Kündigungsschutz gibt. Ich habe im KSchG nachgeschlagen, konnte aber darüber nichts finden. Kann jemand helfen?

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Community-Antworten (12)

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Fayence

21.09.2006 um 00:23 Uhr

Eine gesetzliche Regelung wirst Du auch lange suchen können, in einem Tarifvertrag vermutlich auch!

Aber wäre nicht Kurzarbeit die bessere Alternative?

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Wüstenfuchs

21.09.2006 um 00:27 Uhr

Ein Tarifvertrag gilt bei uns eh´ nicht. An Kurzarbeit ist der AG nicht interessiert. Er sieht nur die eingesparten Lohnkosten.

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Fayence

21.09.2006 um 01:13 Uhr

Wüstenfuchs,

wäre ein Rechenexempel wert! Als BR würde ich mich da durchaus einmal schlau machen!

P.S. Der Inhalt Deines 2. Beitrags passt aber nicht ganz zu diesem! Korrigiere daher meine obige Aussage dahingehend, dass ich mich als BR mehr als intensiv mit dem Thema "Arbeitszeitmodelle" befassen würde!

M
merlin

21.09.2006 um 09:18 Uhr

Ich hoffe, es sind nicht auch BR-Mitglieder von diesem rotierenden Entlassen und Wiedereinstellen betroffen?

A
Akira

21.09.2006 um 11:26 Uhr

Diese Regelung wird doch seit der Abschaffung des sonst üblichen Wintergeldes so gelebt, Dieses Wintergeld ist doch früher vom damaligen Arbeitsamt getragen worden, oder? Den Antrag für ein solches stellte der AG. Heute sind es die winterbedingten Entlassungen.

Besteht denn nicht die Möglichkeit das alte Semester der MA für Wartungs, Reinigungs, Überholungsarbeiten auf dem Bauhof selber einzusetzen?

M
merlin

21.09.2006 um 12:10 Uhr

Meine Frage zielte darauf ab, daß BR-Mitglieder es vermeiden sollten, sich aus Solidarität ebenfalls über Winter ausstellen zu lassen, so sie nicht ihr BR-Mandat verlieren wollen

W
Wüstenfuchs

21.09.2006 um 21:42 Uhr

Also Betriebsräte werden bei uns natürlich nicht über Winter entlassen. @ Akira: nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Dann könnte man ja auch die vielen Überstunden im Winter abbummeln, um nicht entlassen zu werden. Da kommen nämlich übers Jahr sehr viele zusammen.

@Fayence: Mit dem Thema Abeitszeit befasse ich mich schon lange. Allerdings sind wir ein Baustofffhandel, der seine Saison von Frühjahr bis Herbst hat (ca. 8 Monate/Jahr). In dieser Zeit liegen unsere Arbeitszeiten (die der gewerblichen Mitarbeiter, also Lager und Fuhrpark) jenseits von gut und böse und könnten nur durch das Einstellen von deutlich mehr Personal verringert werden, was der AG nicht will und wir AN eigentlich auch nicht. Das würde bedeuten, daß wir aufgrund fehlender Überstunden noch weniger Geld bekämen, als wir jetzt schon bekommen. Erst mit so vielen Überstunden, kann man von dem verdienten Geld leben oder besser sich etwas zu essen kaufen. Für mehr reichts dann auch schon nicht mehr. Unsere Westkollegen haben deutlich mehr Stundenlohn und da wollen wir ja auch mal hin.

@ alle: Die Antwort auf meine eigentliche Frage ist leider noch immer nicht da....

M
Mamudo

22.09.2006 um 11:12 Uhr

Ey Erwin,Rommel

dachte das Sie dich in die Wüste geschickt hatten :-) ????

N
nidis

22.09.2006 um 12:45 Uhr

@ Wüstenfuchs Deine Frage wurde eigentlich schon mit der ersten Antwort von Fayence beantwortet.

W
Wüstenfuchs

22.09.2006 um 21:15 Uhr

Sorry, hast recht! Ich hab das mit meinem zweiten Beitrag verwechselt. Da fehlte mir die Antwort noch immer....

S
schwester.s

01.02.2007 um 05:23 Uhr

na du "Wüstenfuchs", mit dir hätte der Krieg wohl auch nicht länger durchgehalten ?

Was ist deine Taktik Kopf in den Sand ?

W
Wüstenfuchs

01.02.2007 um 20:11 Uhr

Wie kommst Du darauf Schwesterlein? Kopf in den Sand gibt es bei uns nicht mehr. Wir sind ein 3er BR und alle neu auf dem Gebiet. Der alte BR wurd von der Belegschaft regelrecht abgewählt, weil alle nach 11 Jahren die Schnauze voll hatten. Der alte BR hat nie wirklich gehandelt und unser AG hatte stets freie Hand und führt inzwischen ein diktatorisches Regime. Am Anfang wußten wir zwar, daß es mit uns anders werden muß als mit dem alten BR, aber wir mußten uns erstmal das nötige Wissen aneignen. Nachdem wir nun seit einigen Monaten im Amt sind, viel gelernt haben aus Seminaren und entsprechender Literatur (was übrigens den alten BR´s nie zur Verfügung stand), haben wir angefangen mit den Mißständen aufzuräumen. Unser AG ist dermaßen schlecht zu sprechen auf uns, daß er uns bereits angeboten hat das Unternehmen zu verlassen, wenn wir denn unzufrieden wären. Die AN sind froh, daß es endlich vorwärts geht und daß wir uns um die Einhaltung von Recht und Gesetz kümmern. In ein paar Tagen bekommt unser AG Post von unserem Anwalt und ebenfalls vom Arbeitsgericht mit einer netten Aufforderung, die Mitbestimmungsrechte des BR künftig nicht mehr zu übergehen. Naja und dann steht ihm demnächst noch eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ins Haus. Wie Du siehst ist hier nix mehr mit Kopf in den Sand. Wir haben sehr viel zu tun und aufzuarbeiten, was der BR in den letzten 11 Jahren versaut hat. Manchmal hab ich schlaflose Nächte deswegen aber ich habe auch die Hoffnung, daß unser AG sich irgendwann daran gewöhnen wird, daß er nicht mehr tun kann was er will.....

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