Ab wieviel zu kündigenden Mitarbeitern MUSS eine Sozialauswahl stattfinden ?
Hier sind die rechtlichen Grundsätze gefragt, nicht die moralischen ;-)

Welche Chancen hat man ggf. Leistungträger zu behalten, die bei einer Sozialauswahl gehen müssten ?

Fakt ist, es müssen Kosten gesenkt werden, dieses soll nur teilweise über Personalabbau geschehen. Der BR und die Geschäftsleitung sehen hier den Handlungsbedarf gleichermaßen, wollen aber nicht nur die "neuen" gehen lassen.
Danke für Eure Inputs