Erstellt am 16.12.2009 um 18:55 Uhr von Troisdorfer
Zu 1.) alles dokumentieren und einen Anwalt einschalten .
Zu 2.) Ein BV vereinbaren ...
MFG Troisdorfer
Erstellt am 16.12.2009 um 20:55 Uhr von DerAlteHeini
marslars
Sind BR Mitglieder der Meinung, dass sie gemobbt werden, sollte unverzüglich einen Fachanwalt konsultiert werden. Kosten trägt der AG.
Gibt es denn schon eine BV in dem der BR seine Rechte im Sinne des § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG wahrnimmt? Wenn nein, sollte das der erste Schritt sein für nachvollziehbaren Arbeitszeiten.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Ziffer2.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Ziffer3.
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Erstellt am 16.12.2009 um 21:33 Uhr von Laffo
marslars,
zu 1.)
ergänzend zu 'DAH', dem Dienstplan für den Kollegen widersprechen. Rest siehe DAH...
& § 119 BetrVG dem AG vor die Nase halten, falls es sich um BR-Tätigkeit handelt
zu 2.) der BR hat auch ein Initiativrecht.